Anzeigen

Regional werben auf markersdorf.de! anzeigen@gemeinde-markersdorf.de

Vorbereitung der Planung für Neubau Radverkehrsanlage an der S 111 I S 128

Die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH hat, handelnd im Auftrag des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Bautzen, hat im Schöpsboten vom November 2018 bekanntgemacht: “Vorbereitung der Planung für das Projekt: Neubau Radverkehrsanlage an der S 111 I S 128 zwischen Görlitz und Zittau”

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, im Verwaltungsgebiet der Gemeinde Markersdorf, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit, das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Die LISt GmbH wurde von dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr beauftragt, hierfür entsprechende Planungen auszuführen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, werden in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf den Grundstücken der

  • Gemarkung: Pfaffendorf (Flur5)
  • Flurstücke: 35/2, 55/3, 55/4, 60, 61/3, 61/4, 65/9, 65/10, 65/12, 65/14, 65/15, 69, 70/2, 71/2, 72

im Zeitraum ab 12.11.2018 bis voraussichtlich 31.01.2019 folgende Vorarbeiten durchgeführt:

Vermessungsarbeiten

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (§ 16 a FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese zu dulden. Zur Durchführung der Arbeiten müssen die Grundstücke durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung bzw. der LISt GmbH betreten und ggfs. befahren werden. Ein Lageplan, unter Ausweisung der von den Vorarbeiten betroffenen Flurstücksflächen, kann auf Anfrage bzw. Anforderung übersandt werden:

Ansprechpartner:
LISt GmbH, Herr Thomas Bratke
Telefon: +49 37207 832 512
Telefax: +49 351 4511784 699
E-Mail: thomas.bratke@list.smwa.sachsen.de

Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung des geplanten Vorhabens entschieden.

Hainichen, den 12.10.2018

Göpfert
Geschäftsführer

Redaktionelle Updates:
Inzwischen sind Radwege – auch wegen der Pedelecs und E-Bikes – ein ernstzunehmende Bestandteil nicht nur touristischer Angebote, sondern des Nah- und Regionalverkehrs. Unter dem Titel “Mobilität im ländlichen Raum” hat markersdorf.de eine Abwägung zwischen Individual- und öffentlichem Verkehr veröffentlicht. Die Zahl der Fahrzeuge auf den Markersdorfer Straßen – vom E-Roller über Fahrräder, Krafträder vom Moped bis zum schweren Motorrad und Pkw bis zu Lastwagen und Landwirtschaftsmaschinen wird nicht weniger, weshalb ein Blick in die Straßenverkehrsordnung nicht schadet.

Verknüpfungen Vorbereitung der Planung für Neubau Radverkehrsanlage an der S 111 I S 128

Bekanntmachungenmehr aus diesem Themenbereich