Die Festsetzung der Grundsteuer für Markersdorf für 2018 wurde in der Januar-Ausgabe des Schöpsboten durch nachstehenden Text bekanntgemacht.
Aufgrund der Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch das Steuer-Euroglättungsgesetz vom 19. Dezember 2000 (BGBl. S. 1790) in Verbindung mit § 7 Abs. 4 des Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 504), macht die Gemeinde Markersdorf Folgendes bekannt:
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2017 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anderslautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Markersdorf einzulegen (Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf).
Markersdorf, den 01. Januar 2018
Th. Knack
Bürgermeister
Bitte denken Sie daran, dass die Grundsteuer für das Jahr 2018 wieder zu folgenden Terminen fällig wird:
- bei Vierteljahreszahlern
15.02.2018, 15.05.2018, 15.08.2018 und 15.11.2018 - bei Jahreszahlern
01.07.2018
Zahlungspflichtige, die sich im Jahr 2018 neu am Bankeinzugsverfahren
beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich
bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde
Markersdorf: 035829 63018.