Am 08.04.2016 hat die Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH im Ergebnis ihrer Prüfung dem Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach/O.L., dem Jahresabschluss 2015 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 nachfolgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
“Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes “Wasserversorgung Ostritz/Reichenbach”, Reichenbach/O.L., für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandsatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht des Verbandes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 104 Sächs-GemO und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unserer Prüfung hat zu keine Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandsatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.”
Dessau-Roßlau, 08. April 2016
Dr. DORNBACH & PARTNER TREUHAND GMBH
gez. Balke, Wirtschaftsprüfer
gez. Nitschke, Wirtschaftsprüfer
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 88 Abs. 4 SächsGemO mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss mit dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers in der Zeit vom 04.11.2016 bis 15.11.2016 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Reichenbach, Sekretariat des Bürgermeisters, Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach öffentlich ausgelegt ist.
gez. Knack
Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes
Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach/O.L.