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Neues zu Pass und Personalausweis

Informationen zum elektronischen Reisepass und Personalweis

Neues zum elektronischen Reisepass:

Im November 2005 wurde in Deutschland der ePass (elektronischer Reisepass mit Chip) eingeführt. Im ePass-Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert:

– zur Person: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
– zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum

Außerdem sind im ePass sogenannte biometrische Daten gespeichert:

– im ePass der ersten Generation (Antragsdatum bis 31. Oktober 2007) das Passfoto
– im ePass der zweiten Generation (Antragsdatum ab 1. November 2007) das Foto und zwei Fingerabdrücke

Die Kosten für einen zehn Jahre gültigen ePass betragen 59 Euro. Für einen sechs Jahre gültigen Pass, der für Personen unter 24 Jahre ausgestellt wird, werden 37,50 Euro erhoben.

Hinweis: Ab 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Alle bereits ausgegebenen Reisepässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit.

Weitere Neuerungen gibt es auch beim Personalausweis bzw. Kinderreisepass:

Der Personalausweis wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Neu ist, dass der Personalausweis auch für Kinder jedes Alters beantragt werden kann, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Die Kosten für das Dokument betragen 8 Euro. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig für Personen ab 24 Jahren und sechs Jahre gültig für Personen unter 24 Jahren.

Der Kinderreisepass wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt sechs Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Kosten betragen 13 Euro, für Verlängerungen 6 Euro.

Update:
Auch in der analogen Welt sollte man mit der Weitergabe seiner Daten, etwa von Nummern auf den Personaldokumenten, knausern. Was anderen bekannt ist, kann für Identitätsdiebstahl und das Phishing genannte Abfischen von Daten für kriminelle Zwecke genutzt werden.

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