Planungsverband Berzdorfer See über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes “BS 05 – Campingplatz Berzdorfer See”, Beschluss Nr. 13/2009.
Der Planungsverband Berzdorfer See hat im Umlaufverfahren im Januar 2016 den Beschluss Nr. 02/2016 zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes “BS 05 – Campingplatz Berzdorfer See”, Beschluss Nr. 13/2009, gefasst.Die Änderung umfasst folgenden Inhalt:
Punkt 1 des Beschlusses erhält folgenden neuen Wortlaut:
Der Planungsverband beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes “BS 05 – Campingplatz Berzdorfer See”.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (vgl. Anlage Bebauungsplan “BS 05 Campingplatz” – Änderung räumlicher Geltungsbereich vom 24. November 2015) umfasst folgende Grundstücke:
- Gemarkung Görlitz
Flur 85, Flurstücke: 26/1, 26/7 sowie 4/1, 16/2, 16/4, 16/5, 18, 25/2, 26/6 und 26/9 teilweise - Gemarkung Deutsch Ossig
- Flur 1, Flurstücke: 2 sowie 1/4, 11/2, 15 – teilweise
- Flur 2, Flurstücke: 172, 173, 518 sowie 175/1, 176, 477, 516, 517, 519 – teilweise,
- Flur 6, Flurstücke: 12, 15 sowie 2/1, 7, 11, 13, 31/2 -teilweise
Der Bebauungsplan befindet sich am Nordufer des Berzdorfer Sees. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachstehenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Veröffentlichung erscheint am 06. Januar 2017 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.
Görlitz, den 02. Dezember 2016
Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender