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Bekanntmachung Bebauungsplan “Kinder- und Schulzentrum Markersdorf””

Bekanntmachung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes “Kinder- und Schulzentrum Markersdorf” gemäß § 3 Abs. 2 BAUGB

I. Bebauungsplan
– Entwurfs- und Auslegungsbeschluss –

1. Der Gemeinderat hat am 22.3.2012 den Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 22.3.2012 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 22.3.2012 wurden gebilligt.

2. Der Bebauungsplan “Kinder- und Schulzentrum Markersdorf”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 22.3.2012, liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 in der Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf während folgender Zeiten:
Montag 08:30 – 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 – 11:30 Uhr u. 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr u. 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:30 – 11:30 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Markersdorf, den 31.03.2012

gez. Th. Knack
Bürgermeister

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