Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf hat in seiner Sitzung am 18.08.2011 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Jauernick-Buschbach, Flur 5, Flurstücke 147 und 149 beschlossen.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes liegt aufgrund von Änderungen mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung inkl. des Umweltberichtes sowie umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 08. September 2011 bis zum 23. September 2011 in der Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:
Montag 08:30 bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 11:30 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Markersdorf, 01.09.2011
gez. Thomas Knack,
Bürgermeister