Bekanntmachung über die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Markersdorf und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 2 und 3 Abs. 1 BAUGB i.V.m. § 4a Abs.3 BAUGB
I. Flächennutzungsplanänderung
– Änderungsbeschluss –
1. Der Gemeinderat hat am 16.09.2010 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den im Lageplan vom 16.09.2010 gekennzeichneten Bereich beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit kann frühzeitig ihre Hinweise und Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ortschaft Jauernick-Buschbach geben, in der Zeit
vom 11.10.2010 bis zum 27.10.2010
in der Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf,
während folgender Zeiten:
Montag 08:30 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 17:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Während dieser Frist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Nach § 4a Abs.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist nur Anregungen und Hinweise zu geänderten und ergänzten Teilen der Plandarstellungen bzw. des Erläuterungsberichtes vorgetragen werden können.
Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Thomas Knack
Bürgermeister