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Erfassung der Wehrpflichtigen

Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1992 zur Meldung zur Erfassung

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).

Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).

Alle Personen des Geburtsjahrganges 1992, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der Pass- und Meldebehörde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf, zu den üblichen Sprechzeiten zu melden: Einwohnermeldeamt Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf

Sprechzeiten:
Di 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Do 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 11:30 Uhr

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.

Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.

Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrtkosten am Ort der Erfassung.

Ich weise darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Markersdorf, den 07. Januar 2010

Pass- und Meldebehörde Markersdorf

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