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Integrierte Ländliche Entwicklung

Förderung im ländlichen Raum – auch für Privathaushalte

Der Hohendubrauer Ortsteil Groß Radisch profiliert sich als Themendorf zum Thema
Der Hohendubrauer Ortsteil Groß Radisch profiliert sich als Themendorf zum Thema "Kirsche". In diesem Zusammenhang konnte der Spielplatz "Kletterkirsche" über ILE verwirklicht werden und wurde am Himmelfahrtstag 2010 von seinen Nutzern erobert

Foto: Regionalmanagement

In diesem Jahr sind aus dem Fördertopf des Förderprogramms der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) noch ca. 1,3 Mio Euro verfügbar. Neue Projekte können beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Förderzeit endet im Jahr 2013.

Bisher konnten in der “Östlichen Oberlausitz” mit der ILE-Förderung bereits 86 Projekte mit rund 7 Mio. Euro Fördermitteln unterstützt werden – vom Kfz-Betrieb, über Spielplatz, kommunale Straßen, zahlreiche Wohnhäuser für junge Familien bis hin zum Vereinshaus konnten Vorhaben gefördert werden.

Übergeordnetes Ziel der ILE ist die Zusammenarbeit der gesamten Region auf der Grundlage einer gemeinsamen Handlungsstrategie, die sich an den tatsächlichen Anliegen der Region orientiert.

Damit sollen die wirtschaftliche Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung der typischen ländlichen Bausubstanz durch eine neue Nutzung vorangebracht werden.

Profitieren von ILE können deshalb Projektträger, die ein Gebäude im ländlichen Raum nachhaltig nutzen – gefördert wird z.B. die Einrichtung eines Gewerbes inkl. Ausstattung, Landtourismus oder aber das eigene Wohnen. Auch Vereinsgebäude und Kirchen können in den Genuss von Fördermitteln kommen.

Junge Familien werden vorrangig gefördert. Der Fördersatz zum Wohnen beträgt für junge Familien 45 Prozent, für die Einrichtung eines Gewerbes bis zu 50 Pprozent.

Ansprechpartner ist zuerst das Regionalmanagement. Es berät kostenlos zur Antragstellung.

Soll die Förderung noch für dieses Jahr beantragt werden, muss bereits ein konkretes Projekt vorliegen, Stichtag ist der 30. Juni 2010. Da die Förderung erst im Nachhinein gezahlt wird, muss ein Finanzierungskonzept existieren. Das Projekt darf noch nicht begonnen sein. Reine Sanierungsmaßnahmen in bereits bewohnten Wohnhäusern sind nicht förderfähig.

Da das Förderprogramm noch bis 2013 läuft, können sich auch Projektträger, die erst am Anfang der Planung stehen, beim Regionalmanagement melden.

Auskunft:
Regionalmanagement “Östliche Oberlausitz”,
Tel.: 03581 – 7 04 96 55,
Ansprechpartnerin ist Babette Kunz.

Mehr:
ILE-Informationen Östliche Oberlausitz

Quelle:
Görlitzer Anzeiger: Da ist noch Geld im Topf

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