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Steuerliche Änderung für gemeinnützige Vereine

Während das Dorf im winterlichen Flockenwirbel versinkt, sollten gemeinnützige Vereine ggf. ihre Satzung überprüfen, um diese dem Jahressteuergesetz 2009 anzupassen. Was steckt dahinter?

Durch das Jahressteuergesetz 2009 tritt für nach dem 31. Dezember 2008 neu gegründete gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften eine Änderung der formellen Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung in Kraft: Die bisher “unverbindliche” Mustersatzung ist nunmehr gesetzlich festgeschrieben.

Weil gemeinnützige Körperschaften sich bei der Erstellung ihrer Satzung regelmäßig an der bisher unverbindlichen Mustersatzung orientierten und diese entsprechend formuliert war, werden – so das sächsische Finanzministerium – häufig keine Änderungen der Satzungen bestehender gemeinnütziger Körperschaften erforderlich sein.

Handlungsbedarf

Soweit bei diesen Körperschaften jedoch Abweichungen zur nunmehr verbindlichen Mustersatzung bestehen, sind diese bei nach dem 31. Dezember 2008 erfolgenden Satzungsänderungen mit anzupassen. Eine Überprüfung der kompletten Satzung sollte daher bei dieser Gelegenheit nicht versäumt werden.

Rechtsquellen der Mustersatzung:
www.bundesfinanzministerium.de
Stichwort Jahressteuergesetz 2009

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