Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 15 »Ranch am See« gemäß § 3 Abs. 2 BauGB; die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Der Schöpsbote vom 02.12.2019, die Wiedergabe hier ist dem Medium entsprechend sinnwahrend redaktionell bearbeitet.
Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am
11.11.2019 die Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes BS 15 “Ranch am See” beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich östlich des Berzdorfer Sees, im Süden
der Stadt Görlitz, im Norden des Ortsteiles Hagenwerder.
Der Geltungsbereich des Vorhabens wird im Norden durch Landwirtschaftsflächen, im Süden durch ein Autohaus, im Westen durch die Bahnstrecke Görlitz-Zittau und im Osten durch die Bundesstraße B 99 begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 20 der Gemarkung Hagenwerder Flur 1. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan (siehe Karte oben).
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Planfassung vom 13.09.2019 wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 06.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020
in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang,
während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)
Montag bis Donnerstag 06:30 – 19:00 Uhr
Freitag 06:30 – 16:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen
unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/
goerlitz/startseite einsehbar.
In den Auslegungsunterlagen sind auch enthalten: der Umweltbericht
nach § 2 Abs. 4 BauGB als Bestandteil der Begründung sowie eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Folgende umweltbezogene Unterlagen und Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:
Boden (Fläche) und Wasser:
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat.
Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und
Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Auswirkungen
durch Bergbauvorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen - Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 13.03.2019
- Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom
15.03.2019 - Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft
und Geologie vom 14.03.2019 Stellungnahme des Sächsischen
Oberbergamtes vom 25.03.2019 - Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft vom 14.03.2019
- Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom
19.03.2019 - Umweltbericht vom 13.09.2019
Klima und Luft:
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen - Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes, vom 27.02.2019
- Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom
15.03.2019 - Umweltbericht vom 13.09.2019
Landschaftsbild:
- es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen,
Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen - Umweltbericht vom 13.09.2019
Schutzgebiete:
- Schutzgebiete werden unmittelbar keine betroffen.
- Die nächstliegenden Schutzgebiete sind:
• FFH-Gebiet “Neißegebiet” – Entfernung ca. 28 m
• SPA-Gebiet “Neißetal” – Entfernung ca. 140 m
• Naturschutzgebiet “Rutschung P” – Entfernung ca. 2.500 m
• Landschaftsschutzgebiet “Görlitzer Neißeaue” – Entfernung ca. 28 m
• Hochwasserschutzgebiet (HQ 100) “Lausitzer Neiße” – Entfernung ca. 260 m - Stellungnahme Stadt Görlitz, Amt f. Stadtentwicklung und Städtebau vom 02.04.2019
- Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 06.03.2019
- Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 13.03.2019
- Umweltbericht vom 13.09.2019
Flora:
- es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope,
Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen - Stellungnahme Stadt Görlitz, Amt f. Stadtentwicklung und Städtebau vom 02.04.2019
- Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom 15.03.2019
- Umweltbericht vom 13.09.2019
Fauna:
- es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Reptilien, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.
- Stellungnahme Stadt Görlitz, Amt f. Stadtentwicklung und Städtebau vom 02.04.2019
- Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom 15.03.2019
- Umweltbericht vom 13.09.2019
Mensch:
- es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Trinkwasserbereitstellung, Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm und Staub; Abständen zur Wohnbebauung, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen
- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 14.03.2019
- Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom 15.03.2019
- Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 28.02.2019
- Stellungnahme der Stadt Görlitz, SG Feuerwehr vom 06.03.2019
- Umweltbericht vom 13.09.2019
Kulturelles Erbe und Sachgüter:
- es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu:
Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens - Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 18.02.2019
- Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung und Städtebau, Stadt Görlitz vom 02.04.2019
- Umweltbericht vom 13.09.2019
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
(Amtsblatt – Görlitz)
http://www.schoenau-berzdorf.de/index.php/schoenau-echo
(Dorfecho – Schönau-Berzdorf)
https://www.markersdorf.de (Pfad: Bürger – Rathaus – Bekanntmachungen)
(Schöpsbote – Markersdorf)
und im Landesportal Sachsen unter dem Link
https://buergerbeteiligung.
sachsen.de/portal/goerlitz/startseite
einsehbar.
Diese Veröffentlichung erscheint am 18.12.2019 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 29.11.2019 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und am 02.12.2019 im Schöpsbote der Gemeinde Markersdorf.
Görlitz, den 18.11.2019
Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See