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So macht man's richtig!

Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Wo man in der Öffentlichkeit anderen nahe kommt ist es sinnvoll, Mund und Nase abzudecken: Wer die Ansteckung anderer verhindert, schützt sich selbst. Weil die Abdeckungen aber Erreger anreichern können und die Atmung behindern, sollten sie nur getragen werden, wo es vorgeschrieben ist oder notwendig erscheint
Wo man in der Öffentlichkeit anderen nahe kommt ist es sinnvoll, Mund und Nase abzudecken: Wer die Ansteckung anderer verhindert, schützt sich selbst. Weil die Abdeckungen aber Erreger anreichern können und die Atmung behindern, sollten sie nur getragen werden, wo es vorgeschrieben ist oder notwendig erscheint

Symbolfoto: Anrita, Pixabay License

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Folgenden möchte ich Ihnen gern wichtige Informationen zum hygienisch richtigen Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung stellen. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen, warum wir erst jetzt eine Regelung zur Bedeckung von Mund und Nase getroffen haben. Dies hat seinen Grund in den Lockerungen, die jetzt ermöglicht worden sind. In deren Folge sind wieder mehr Menschen im öffentlichen Raum unterwegs, was eine größere Infektionsgefahr mit sich bringt. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und Ihre solidarische Unterstützung dieser wichtigen Maßnahme zum Schutz aller vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hygieneregeln, die nach wie vor gelten: Abstand halten und regelmäßig Hände waschen.
Bitte bleiben Sie gesund!

Ihre Petra Köpping
Staatsministerin für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Das vom April 2020 stammende Dokument ist redaktionell geringfügig, aber streng sinnwahrend bearbeitet.

Vorab

Um sich und andere wirksam gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, kommt es auf eine gute Händehygiene und das Abstandhalten (mindestens 1,50 Meter) an. Ergänzend dazu wird ab dem 20. April 2020 das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte Bereiche vorgeschrieben. Für andere Bereiche gilt die dringende Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Was hierbei zu
beachten ist, steht in diesem Informationsblatt:

In welchen Bereichen besteht ab dem 20. April 2020 eine Maskenpflicht?

Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden:

  • Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Beim Aufenthalt in einem Geschäft, das geöffnet haben darf. Die Verpflichtung gilt sowohl für Personal
    als auch Kunden.

In welchen Bereichen besteht seit dem 20. April 2020 die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung?

Grundsätzlich wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen

  • bei unvermeidbaren Kontakt mit Risikogruppen,
  • für Personal und größere Kinder sowie Jugendliche in Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Gelten die Pflicht beziehungsweise die Empfehlung zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung auch für Kinder, Menschen mit Behinderungen sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können?

Kinder müssen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Wann ein Kind dazu in der Lage ist, entscheiden die Eltern. Eine Altersgrenze wird nicht vorgegeben. Verstöße sind nicht bußgeldbewehrt.

Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise eine entsprechende ärztliche Bescheinigung genügt hier als Nachweis. Verstöße sind nicht bußgeldbewehrt.

Warum wurden Maßnahmen zur Mund-Nasen-Bedeckung getroffen?

Masken, die Mund und Nase bedecken, können das Infektionsrisiko in der Bevölkerung senken. Die Masken können Tröpfchen abfangen beziehungsweise deren Ausbreitung bremsen, die man beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt. Dank der Mund-Nasen-Bedeckung gelangen weniger Tröpfchen und damit weniger Krankheitserreger in die Luft.

Weil nicht bei jedem infizierten Menschen die typischen Covid-19-Symptome auftreten (vor allem Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Gliederschmerzen, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns), stellt eine Mund-Nasen-Bedeckung eine solidarische Schutzmaßnahme in Form eines Schutzes für andere dar (Fremdschutz). Der Gedanke ist, dass durch die Mund-Nasen-Bedeckung genau dieser Fremdschutz für alle hergestellt und damit auch für jeden individuell das Risiko einer Infektion verringert wird.

Welche Mund-Nasen-Bedeckungen gibt es?

Es gibt im Wesentlichen drei Arten von Masken:

  • Einfache Mund-Nasen-Bedeckung (MNB); sie unterliegt keinen technischen Normen und kann selbst hergestellt werden. MNB werden auch als “Community-Masken”, “Alltagsmasken” oder “DIY-Masken” (do it yourself – mach es selbst) bezeichnet.
  • Mehrlagiger Mund-Nasen-Schutz (MNS); er wird in der Regel als Arbeitsschutz eingesetzt, vor allem im medizinischen (chirurgischen) Bereich.
  • Medizinische Atemschutzmaske, sogenannte FFP-Maske; sie erfüllt bestimmte technische Normen und wird ausschließlich in der Gesundheits- und Pflegebranche getragen.

Die Allgemeinbevölkerung sollte nur die Mund-Nasen-Bedeckung nutzen und keine Masken, die dem medizinischen Personal vorbehalten sind und dort dringend gebraucht werden.

Was schreibt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vor?

Die Verordnung verpflichtet nur zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Sie bestehen meist aus dichtgewebtem Textilstoff. Dabei ist es unerheblich, ob sie gekauft, oder selbst hergestellt wird. Es können auch fest um Mund und Nase schließende Tücher, Schals, Schlauchtücher oder Stoffzuschnitte aus Bettlaken und Geschirrtüchern genutzt werden.

Mund-Nasen-Bedeckungen ersetzen nicht zentrale Schutzmaßnahmen, wie die (Selbst-) Isolation Erkrankter! Mit SARS-CoV-2-Infizierte unterliegen strikten Quarantänemaßnahmen.

Was gibt es beim Tragen zu beachten?

Die Mund-Nasen-Bedeckung sollte stets mit sauberen Händen aufgesetzt und dabei – soweit vorhanden – lediglich an den Schlaufen, die der Mund-Nasen-Bedeckung hinter dem Ohr Halt geben, berührt werden.

Wichtig ist, dass sich die Mund-Nasen-Bedeckung eng an das Gesicht schmiegt und Mund und Nase vollständig bedeckt. Verfügt die Mund-Nasen-Bedeckung über einen Metallbügel an der Oberseite, muss der Bügel an den Nasenrücken angepasst werden. An den Seiten sollte die Bedeckung möglichst eng anliegen, damit die Luft nicht seitlich aus der Mund-Nasen-Bedeckung tritt. Ein Bart beeinträchtigt die Schutzwirkung und kann die Mund-Nasen-Bedeckung sogar unwirksam machen.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie Mund, Nase und Augen so selten wie möglich berühren. Auch die Mund-Nasen-Bedeckung sollte beim Tragen kaum bis gar nicht berührt werden, um keine Erreger darauf zu verteilen. Ein mehrmaliges Richten der Mund-Nasen-Bedeckung ist dringend zu verhindern.

Wann soll die Mund-Nasen-Bedeckung gewechselt werden?

Eine durchfeuchtete oder verschmutzte Mund-Nasen-Bedeckung muss gewechselt werden. Faustregel: Mund-Nasen-Bedeckungen nicht länger als acht Stunden tragen. Beim Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung nicht die Außenseite/Oberfläche berühren. Nach dem Absetzen einer benutzten Mund-Nasen-Bedeckung Hände waschen!

Wenn die Mund-Nasen-Bedeckung wiederverwendet werden soll, sollte sie in ein luft- und flüssigkeitsdichtes Behältnis gegeben werden und zügig gewaschen und getrocknet werden.

Wie wasche ich Mund-Nasen-Bedeckungen?

Wiederverwendbare Mund-Nasen-Bedeckungen müssen nach dem Gebrauch bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt, die Masken bei 95 Grad Celsius zu waschen. Alternativ kann die Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Herd in Wasser fünf Minuten ausgekocht oder im Backofen bei 70 Grad Celsius getrocknet werden. Auch das Bügeln auf hoher Temperaturstufe ist sinnvoll.

Birgt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Risiken?

Nein, solange die Tragehinweise befolgt werden. Das Aufsetzen und Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung muss hygienisch sachgerecht erfolgen, um Risiken zu minimieren.

Allergikern wird zu einer mehrlagigen Mund-Nasen-Bedeckung aus antiallergenem Material geraten, beispielsweise Baumwolle.

Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen den höheren Atemwiderstand nicht gut vertragen, sollten den Einsatz der Mund-Nasen-Bedeckung auf das zeitliche Mindestmaß begrenzen und generell engen Kontakt zu anderen Menschen meiden.

Wo bekomme ich eine Mund-Nasen-Bedeckung?

Mund-Nasen-Bedeckungen gibt es beispielsweise im Internet-Versandhandel, in Apotheken und Drogerien. Schnittmuster für Masken zum Selbstnähen gibt es unter anderem in Zeitschriften und im Internet.

Muss weiterhin räumlich Abstand gehalten werden, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird?

Ja! Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen. Mund-Nasen-Bedeckungen ersetzen nicht die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

Nach wie vor gilt:

  • Abstand von mindestens 1,50 Meter wahren.
  • Regelmäßig gründlich die Hände mindestens 20 Sekunden lang waschen, insbesondere vor dem Auf- und nach dem Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung.
  • In die Armbeuge husten oder niesen.
  • Hände nach dem Naseputzen gründlich waschen. Möglichst Einwegtaschentücher verwenden, nach Benutzung in einem verschlossenen reißfesten Müllsack über den Hausmüll entsorgen.
  • Räume regelmäßig gut lüften.

Wo finde ich weitere nützliche Informationen über das Virus SARS-CoV-2?

  • Internet: www.coronavirus.sachsen.de
  • Zentrale Corona-Hotline: Tel. 0800 1000214
    (Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag 12 bis 18 Uhr)

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