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Aus der Wirtschaft

Arbeitsschutz und Rationalisierung

Wann Arbeitsschutzschuhe helfen können...
Wann Arbeitsschutzschuhe helfen können...

Foto: Ralph, Pixabay License

Nicht nur in Krisenzeiten suchen auch die Unternehmen in Markersdorf nach Wegen, ihre Produktivität zu erhöhen. Nur so bleiben sie wettbewerbsfähig und können ihrer sozialen Funktion als Arbeitgeber gerecht werden.

Dabei geht es – entgegen oft anzutreffender Vermutungen – nicht darum, Mitarbeiter durch Automatisierung oder neue Technologien zu ersetzen, denn: Welcher Unternehmer wird heutzutage angesichts des Fachkräftemangels schon auf eingearbeitete und zuverlässige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verzichten wollen? Außerdem ist der für Markersdorf typische Mittelstand, wie er auch vom Unternehmerverband repräsentiert wird, darauf angewiesen, flexibel einsetzbare Mitarbeiter zu haben. Abgesehen vom Fall, dass auf eine neue Technologie nicht verzichtet werden kann, wäre es wohl für die allermeisten Betriebe der falsche Weg, Investitionen allein zum Zwecke der Produktivitätssteigerung vorzunehmen, wenn diese neue Abhängigkeiten beim Absatz mit sich bringt.

Vielmehr ist es das Ziel, die Effektivität zu steigern, indem Nebenaufwand, der Geld kostet, aber für die Kunden keinen Mehrwert schafft, immer mehr durch produktive Arbeit ersetzt wird. Ein Beispiel für solchen Aufwand sind die Arbeitsschutzbelehrungen, die einerseits vorgeschrieben, andererseits aber tatsächlich nötig sind. Rechtlich gesehen sind sie vom Arbeitgeber durchzuführen, gewöhnlich wird dieser aber die Durchführung an ausreichend qualifizierte Meister, Baustellen- oder Teamleiter weiterreichen, allerdings ohne damit der Gesamtverantwortung dafür zu entgehen. Anliegen ist stets die Arbeitssicherheit, also der Schutz vor Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen.

...und wann nicht

Foto: succo, Pixabay License

Der Gesetzgeber fordert eine Unterweisung zum Arbeitsschutz unter anderem für neu eingestellte Beschäftigte, wenn andere Arbeitsmittel oder eine neue Technologie verwendet werden oder der Arbeitsplatz gewechselt wird. Festgeschrieben ist das in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Branchenabhängig sind die Inhalte der Unterweisung, ihre Häufigkeit und der Nachweis darüber vorgeschrieben.

Die übliche Unterweisungspraxis durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter ist jedoch mit Risiken und Nachteilen verbunden. Erstens verbraucht die Unterweisung die Arbeitszeit des Belehrenden, eines in aller Regel gut bezahlten Mitarbeiters. Immerhin braucht eine sorgfältige Erstunterweisung oft mindestens eine Stunde – und gibt es dann noch ausufernde Diskussionen, wird auch die Arbeitszeit der Belehrten relevant, wenn die Zeit für die Belehrung das eigentlich notwendige Maß deutlich überschreitet. Zweitens bleibt die Unsicherheit, ob das zu vermittelnde Wissen vollständig und so weitergegeben wurde, dass es von den Belehrten erfasst werden konnte und sie auch motiviert sind, es anzuwenden. Selbst gute Unterweisungsunterlagen und die Bestätigung der Belehrten mittels Unterschrift schützen im Falle eines Falles nicht automatisch vor Fragen nach der Art und den Umständen der Belehrungen.

Sicherer fahren die Arbeitgeber als Verantwortliche, wenn sie, wo es möglich ist, die Arbeitsschutzbelehrungen jeweils mit einem Erklärvideo vornehmen. Hier ist jederzeit der Nachweis möglich, dass die Arbeitsschutzunterweisung vollständig und verständlich war. Dem einmaligen Aufwand für die Videoerstellung steht die immer wiederkehrende Einsparung an Arbeitszeit für den Belehrenden gegenüber, außerdem sind die Unterweisungen nicht mehr von dessen Verfügbarkeit oder Tagesform abhängig. Solche Videos, die belehren und Zusammenhänge anschaulich erklären, können außerdem im E-Learning eingesetzt werden. Schon seit einigen Jahren wird etwa die Werkstattbelehrung auf Burg Giebichenstein mit einem dort so genannten Werkstattfilm durchgeführt. Geeignet ist das vor allem bei Erstbelehrungen bei Neueinstellungen und bei wiederkehrenden Standardbelehrungen.

So eine Unterweisung per Video bringt zudem den Vorteil der multimedialen Wissensvermittlung per Bewegtbild, Grafik, Sprache und Musik mit sich. Das sorgt für bessere Aufmerksamkeit und Aufnehmbarkeit – ganz anders, als wenn etwa jemand eine Belehrung mit monotoner Stimme vorliest. Wichtig ist allerdings, dass die Betrachter des Films während der Vorführung die Gelegenheit haben, Fragen und Unklarheiten zu notieren und das unmittelbar im Anschluss klären können.

Quelle: PR/Ost!

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