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Was wird sein?

Wer alt werden möchte braucht vor allem eins: einen Plan

Gegen den Novemberblues hilft ein Spaziergang, etwa auf der Kirschallee in Jauernick-Buschbach
Gegen den Novemberblues hilft ein Spaziergang, etwa auf der Kirschallee in Jauernick-Buschbach

Wer denkt schon gern ans Älterwerden oder daran, wie es sein wird, wenn man dann wirklich alt ist? Wobei: Was “alt” bedeutet, wissen, so könnte man meinen, nur die jungen Leute, die machen das nämlich ganz einfach an der Zahl der Lebensjahre fest – ab 50, spätestens aber ab 60, ist aus ihrer Sicht jemand alt. Doch wenn sie selbst in diese Jahre kommen, dann wollen sie ganz gewiss nicht als alt gesehen werden.

Kurz gesagt, ob jemand alt ist, hat heutzutage nur sehr wenig mit der Zahl der Lebensjahre zu tun, ganz im Gegenteil: “Man ist so jung, wie man sich fühlt!” So mancher ist glücklich, wenn er auch jenseits der 80 noch die Gelegenheit hat, zu arbeiten oder zu helfen und sich dabei nützlich zu fühlen. Freilich wird künftig immer öfter eine Rolle spielen, die Rente etwas aufzubessern.

Weil wir aber immer älter werden und dabei länger leistungsfähig bleiben oder, besser gesagt, eine gute Chance auf ein langes selbstbestimmtes Leben haben, ist es zweckmäßig, rechtzeitig über das Alter nachzudenken und zwar in zwei Varianten: Wie ist es, wenn alles bestens läuft, man gesund und rüstig bleibt – und wie wird es sein, wenn die Gesundheit schneller nachlässt als gedacht und man auf die Hilfe anderer angewiesen ist?

Einige Dinge müssen formal geregelt werden: So die Vorsorgevollmacht, die festlegt, wer in Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber übernimmt. Ohne diese Voll­macht bestimmt ein Gericht, wer für den Betroffenen entscheiden darf – übrigens auch bei Ehepartnern! Mit der Betreuungsverfügung hingegen wird ein Betreuer oder ein ersatzweiser Betreuer bestimmt, ebenso können bestimmte Personen ausgeschlossen werden.

Eine Patientenverfügung hingegen legt medizinische Maßnahmen fest – also, welche Behandlungen erfolgen sollen und welche nicht – für den Fall, dass man selbst darüber nicht mehr entscheiden kann. Klarheit schafft, wer einen ausgefüllten Organspendeausweis mit sich führt. Allerdings setzt die Bereitschaft zur Organspende voraus, dass lebensverlängernde Maßnahmen über den Hirntod hinaus nicht abgelehnt werden.

Was eher formal zu bedenken ist, dazu gehören auch die finanzielle Altersvorsorge und ein Testament. Die Erben werden klare Regelungen danken,wichtig ist das ganz besonders in sogenannten Patchwork-Familien. Wer unsicher ist, sollte dazu rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Nicht vergessen sollte man außerdem, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der darauf achtet, dass der letzte Willen des Erblassers sorgfältig und vollständig ausgeführt wird und außerdem so, dass keiner der Erben, etwa Minderjährige, zu kurz kommt.

Andere Vorsorgeüberlegungen lassen sich oft nicht so einfach in Pläne oder Unterlagen umsetzen. Was ist, wenn ich pflegebedürftig werde? Erwarte ich, dass sich Verwandte um mich kümmern oder suche ich selbst ein Pflegeheim aus, in dem ich dann untergebracht werden möchte? Auch mit den unterschiedlichen Pflegegraden sollte man sich beschäftigen, was bedeutet es etwa, Pflegegrad 4 zu haben? Leider ist es heute so, dass der traditionelle Familienverband, in dem mehrere Generationen unter einem Dach oder zumindest nicht weit von einander leben, immer seltener wird. Leben die Generationen einer Familie jedoch hunderte Kilometer voneinander entfernt, werden Pflegeeinrichtungen, die einen möglichst angenehmen Lebensabend ermöglichen, immer wichtiger.

Das Altwerden auf dem Dorf, so wie in den Ortschaften der Großgemeinde Markersdorf, hat einen Vorteil: Fast überall gibt es rührige Seniorenvereine, unter Vereinsamung muss hier niemand leiden. Und auf dem Land gibt es immer was zu tun: Zum Glück!

Quelle: PR/Ost!

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