Ab dem 14.12.2020 werden entsprechend dem Entwurf der Corona-Schutz-Verordnung die Schulen und Kindereinrichtungen der Gemeinde Markersdorf geschlossen.
Es wird eine Notbetreuung nach § 5a Abs. 3 für Kinder in Grundschulen, Horten und Kindertagesstätten angeboten, wenn die Personensorgeberechtigten in Bereichen besonders wichtiger Infrastruktur arbeiten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist, dass die Personensorgeberechtigten die Kriterien nach § 5a Abs. 3 Nummer 1 bzw. 2 erfüllen. Für die Betreuung des Kindes ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten Formblattes (dieses erhalten Sie in Ihrer Kindereinrichtung bzw. auf der Homepage der Gemeinde Markersdorf) am Montag den 14.12.2020 unumgänglich.
Im Rahmen der Notbetreuung sind die Kindertageseinrichtungen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.
Im Hort entfällt die Betreuung im Frühhort, so dass der Hort erst nach Schulschluss bis 17:00 Uhr geöffnet ist.
Am 21.12. und 22.12.2020 ist der Hort geschlossen, da es sich um eine Erweiterung der Weihnachtsferien handelt.
Bitte halten Sie diese Zeiten unbedingt ein.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen weiterhin viel Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Knack
Bürgermeister
Wann gilt eine Notbetreuung?
Eine Notbetreuung gilt, wenn beide Personensorgeberechtigten – oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte – wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind:
Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Sächsischer Landtag
- Polizei
- Justizvollzug
- Gerichte und Staatsanwaltschaften
- behördlich eingerichtete Krisenstäbe
- Berufsfeuerwehr
- freiwillige Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht
- Bergsicherungsbetriebe und Grubenwehren
- Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen
- Opferschutzeinrichtungen
- betriebsnotwendiges Personal in Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Bundeswehr, der sächsischen Kommunen und ihrer Verbände sowie der Bundesagentur für Arbeit
Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit (nur zwingend für den Betrieb benötigtes Personal)
- Telekommunikation, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Postdienstleistungen
- Energieversorgung einschließlich Tankstellen und Mineralölunternehmen (Netzsicherstellung)
- Wasserversorgung
- Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft)
- Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Energieversorgungsunternehmen, jeweils einschließlich zugehöriger Infrastrukturunternehmen
- Binnenschifffahrt
- Rundfunk, Fernsehen, Presse einschließlich Herstellung von Pressedruckerzeugnissen
Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs
- Ernährungswirtschaft und Landwirtschaft
- Lebensmittelhandel und -großhandel
- Transport und Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs
Gesundheitsversorgung und Pflege
- Krankenhäuser und medizinische Fakultäten
- Rettungsdienst
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen, Praxen von Gesundheitsfachberufen
- Psychotherapiepraxen, Psychosoziale Notfallversorgung
- Apotheken, Labore, Sanitätshäuser
- Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten
- stationäre Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungs- und Sozialhilfe
- ambulante Pflegedienste und Dienste der Eingliederungs- und Sozialhilfe
- Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in Krankenhäusern und medizinischen Fakultäten sowie stationären Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungs- und Sozialhilfe
Bildung und Erziehung (nur zwingend benötigtes Personal)
- Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
- stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe
- Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in den genannten Einrichtungen der Bildung und Erziehung
Download des Formblatts zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung: