Für Hunde, die älter als drei Monate sind, muss in der Großgemeinde Markersdorf Hundesteuer gezahlt werden. Die Details dazu regelt die Hundesteuersatzung.
Im Webseitenbereich “Bürgerservice” sind jetzt unter “Anliegen A bis Z” unter dem Stichwort “Hundesteuer” die Formulare zur
- Anmeldung eines – ggf. weiteren – Hundes bzw. einer Zwingerhaltung
- Um- oder Abmeldung eines Hundes bzw. einer Zwingerhaltung
zum Download bereitgestellt.
Dieses und weitere Serviceangebote sowie Informationen sind hier zu finden.
Den Hund frei laufen lassen?
Wo man auf dem Gebiet der Großgemeinde Markersdorf seinen Hund nicht frei laufen lassen darf, das regelt die Polizeiverordnung in § 4 Abs. (3). Falls der freilaufende Hund doch eimal “durchbrennt”, ist ein GPS-Tracker hilfreich, um ihn schell wiederzufinden. Ein Beitrag über Ortungstechnik geht ganz kurz darauf ein.