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Dorfentwicklung

Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan »Buschbach«

Blick über Jauernick-Buschbach, am Horizont die Landeskrone
Blick über Jauernick-Buschbach, am Horizont die Landeskrone

Foto: Joachim Lehmann

Redaktionelle Wiedergabe der öffentlichen Bekanntmachung über den Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan “Buschbach” gemäß § 1 Abs. 6 und 7 Baugesetzbuch

Gesetzliche Grundlage:
§ 1 Abs. 6 und 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.

Begründung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes “Buschbach” in der Fassung vom 23.07.2020 lag in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 16.11.2020 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.09.2020 an dem Vorhaben beteiligt.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf beschließt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Buschbach“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 23.07.2020 haben gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 16.11.2020 öffentlich ausgelegen. Die Bedenken und Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Bürgern hat der Gemeinderat in der heutigen Sitzung geprüft.
  2. Der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf bestätigt das Abwägungsprotokoll vom 18.03.2021 zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zum Bebauungsplan. Die festgestellten Änderungen sind in die Unterlagen aufzunehmen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Bedenken und Anregungen zu dem Bebauungsplan erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Markersdorf, den 18.03.2021

Thomas Knack
Bürgermeister

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