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Corona-Pandemie

Vorab-Info zur Notbetreuung ab dem 26.04.2021 – Update vom 26.04.2021

Foto: amrothman, Pixabay License

Für Sachsen wird eine neue Allgemeinverfügung erwartet, die für die Notbetreuung von Kindern auf die bisher in Sachsen geltenden Regelungen abstellt. Das sächsische Staatsministerium für Kultus hat nun die neuen Anlagen für die Notbetreuung im Vorgriff auf diese Allgemeinverfügung veröffentlicht, weshalb bestimmte Angaben – gelb hinterlegt – noch fehlen:

Update vom 26.04.2021:

Die Redaktion markersdorf.de dankt der Gemeindeverwaltung Markersdorf bei dieser Gelegenheit für die schnelle und unkomplizierte Bereitstellung von Informationen.
Ende des Updates vom 26.04.2021

Wichtig: Bereits in den Schulen und Kindertageseinrichtungen vorliegende Arbeitgeberbescheinigungen können daher nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Kultusministeriums weiterhin verwendet werden, sofern sich an den dort bescheinigten Angaben keine Änderungen ergeben haben.

Die zentrale Refinanzierung der Elternbeiträge soll auch für die Fälle
gelten, in denen Kindertageseinrichtungen in Landkreisen und Kreisfreien Städten bei einer Inzidenz von über 165 durch das Infektionsschutzgesetz geschlossen sind und keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

Bundesnotbremse führt zu Schul- und Kitaschließungen

Wie das sächsische Kultusministerium am 22. April 2021 informierte, müssen nach dem Beschluss des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) und dessen Inkrafttreten am Freitag, dem 23. Dezember 2021, voraussichtlich bereits am Montag, dem 26. April 2021, in weiten Teilen Sachsens Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder schließen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes ist ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 auf 100.000 Einwohner grundsätzlich in allen Schularten Wechselunterricht vorgeschrieben. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt, Kindertageseinrichtungen müssen geschlossen werden und dürfen nur noch eine Notbetreuung anbieten. Im Landkreis Görlitz lag die Sieben-Tages-Inzidenz am 22. April 2021 bei 242,95 pro 100.000 Einwohner.

Ausnahmen von den Schließungen gibt es lediglich für die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen und in den Abschlussklassen. Hierzu zählen auch die 4. Klassen an den Grundschulen. Diese Kinder und Jugendlichen können ihre Schulen auch oberhalb der 165er Inzidenz besuchen. Bei ansonsten geschlossenen Einrichtungen wird für Kinder bestimmter Personen- und Berufsgruppen in den Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung eingerichtet.

Die rechtlichen Vorgaben des Bundesgesetzes untersagen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab einer Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag den Betrieb. Bei einer Inzidenz unterhalb der 165er Inzidenz können Kinderkrippen und Kindergärten, einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen geöffnet bleiben. Gleiches gilt auch für die Horte. In den Kindertagespflegestellen findet Regelbetrieb statt.

Weitere Informationen:

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Folgen der Bundesnotbremse für den Schul- und Kitabetrieb gibt es im Blog des Kultusministeriums.

Informationen für Erltern, Schüler, Lehrpersonal und Erzieher sind außerdem auf Coronavirus in Sachsen zusammengestellt.

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