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Selbständig als Handwerker

Das handwerkliche Arbeiten ist nur die eine Seite

Symbolfoto: Vahid Kanani, Pixabay License

Spricht mit in der Region um Markersdorf mit Steuerberatern über die allgemeine wirtschaftliche Lage im Handwerk, dann gibt es in aller Regel zwei Grundaussagen. Die erste geht in die Richtung, dass die Auslastung recht gut ist, es gibt also genug zu tun. Daran hängt aber unmittelbar der zweite Hinweis: Gerade in Klein- und Kleinstunternehmen machen die Inhaber ihre Arbeit so gerne, dass der “Papierkram” liegen bleibt oder es im Büro sogar zu Fehlern kommt.

Nun sind jeder Handwerker und jede Handwerkerin, denen die Arbeit am Schreibtisch oder am PC ein Graus ist und die lieber in der Werkstatt oder auf der Baustelle sind, gut zu verstehen – aber es hilft nichts: Wer hier nicht “dran bleibt”, verzichtet unter Umständen auf Einnahmen oder geht unnötige Risiken ein. Was ist damit gemeint?

Rechtliche Risiken

Nun können an dieser Stelle nicht alle rechtlichen Risiken erläutert werden, aber oft anzutreffen sind nachlässig erstellte Angebote. Hier gehört zum kleinen Einmaleins, dass Angebote grundsätzlich befristet sei sollten, etwa mit der Formulierung “An dieses Angebot fühle ich mich bis zum Soundsovielten gebunden, danach freibleibend”. Die jüngsten Preissteigerung im Materialbereich zeigen außerdem aus Anbietersicht den Wert von Preisanpassungsklauseln, die oft vergessen werden.

Tipp:
Mit Rechtsanwalt oder Steuerberater Mustervorlagen für Angebote und Verträge zu erstellen, die auf die eigenen Verhältnisse zugeschnitten sind. Auch die Handwerkskammer Dresden berät in Rechtsfragen.

Finanzielle Risiken

Im Bereich der Finanzen spielen Risiken ebenso eine Rolle, hinzu kommen ungenutzte Optimierungspotentiale. Wird der Satz “Das macht mein Steuerberater!” zur Standardfloskel, so ist das in aller Regel schon ein Hinweis darauf, dass womöglich etwas schiefläuft. Um einen Steuerberater richtig nutzen zu können, muss man nämlich die Zusammenhänge im eigenen Geschäft kennen und zumindest wissen, welche steuerlichen Bereiche berührt sein könnten. Man kann nicht erwarten, dass ein Steuerberater, der gewöhnlich über viele Mandanten verfügt, sich ständig detailliert in jedes einzelne Geschäft und seine Eventualitäten in allen Zusammenhängen hineindenkt – auf jeden Fall fruchtbringender ist hingegen ein Dialog, in den der Unternehmer die aus seiner Sicht wichtigen Punkte einbringt.

Viel zu oft ist das “Management by Kontostand” zu erleben: Hauptsache, auf dem Firmenkonto ist eine gewissen Gelddecke, dann wird’s schon gutgehen, so der Gedanke vieler. Kommen dann nicht einkalkulierte und entsprechend überraschende Ausgaben oder Steuernachzahlungen, sieht die Welt schnell anders aus und spätestens wenn es finanziell eng wird, muss eine detaillierte Liquiditätsplanung her.

Zu bedenken ist auch, dass für Finanzierungen grundsätzlich ein Eigenkapitalanteil vorhanden sein muss. Unternehmenskredite sind ja kein Ausdruck von Geldmangel, sondern bei gesunden Unternehmen unter anderem ein Instrument, eine bessere Liquidität und damit Zahlungsfähigkeit zu sichern.

Tipp:
Ihre Liquidität, also das Geld, das “flüssig” ist, können Unternehmen auch durch eine Bürgschaftsversicherung schonen.

Ein typischer Fall für eine Bürgschaftsvericherung: Ein Bauunternehmen bekommt den Zuschlag für einen Auftrag nur, wenn eine Sicherheitsleistung von beispielsweise 120.000 Euro hinterlegt wird – das ist Geld, das dann für andere Zwecke erst einmal nicht zur Verfügung steht, also die Liquidität schmälert. Besteht aber eine Bürgschaftsversicherung, dann braucht das Unternehmen das Geld nicht aufzubringen und benötigt dafür im Normalfall auch keine Sicherheiten.

Für solche Bürgschaften wird von Versicherungen ein sogenannter Avalrahmen bereitgestellt, der – nach unterschiedlichen Modellen – insgesamt oder nur bis zur Höhe der Inanspruchnahme geringfügig verzinst werden muss. Für Unternehmen sind Zinsen aber Kosten des Geldes, die steuerlich in Ansatz gebracht werden können. Am besten, man spricht so eine Bürgschaftsversicherung hinsichtlich ihrer Effekte einmal mit dem Steuerberater durch. Typische Bürgschaftssituationen sind etwa, wenn darüber gesichert wird, dass ein Bieter, der an einer Ausschreibung teilnimmt oder einen Vertrag eingeht, tatsächlich alle Leistungen erbringt oder wenn damit beispielsweise eine Gewährleistung gesichert wird.

Ebenso wird über Bürgschaften abgesichert, dass erhaltene Anzahlungen gegebenenfalls zurückgezahlt werden können. Auch für die seit 2018 mögliche Bauhandwerkersicherung kann ein Auftraggeber eine Bürgschaft per Bürgschaftsversicherung bereitstellen. Das ist wichtig, weil die Bauhandwerkersicherung für Auftraggeber ein enormes Risiko darstellen kann, nämlich dann, wenn der Auftragnehmer etwa mangels Bezahlung seine Leistungserbringung einstellen darf.

Tipp:
Wenn sich genügend Interessenten finden, kann der Unternehmerverband Markersdorf e.V., sobald es die Corona-Pandemie wieder zulässt, themenspezifische Unternehmerabende organisieren.

Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de

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