Anzeigen

Regional werben auf markersdorf.de! anzeigen@gemeinde-markersdorf.de
Zweckverband Wasserversorgung Ostritz – Reichenbach

Entwürfe der Haushaltssatzungen 2021 und 2022 liegen aus

Trinkwassergewinnung im Wald bei Reichenbach/O.L.
Trinkwassergewinnung im Wald bei Reichenbach/O.L.

Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostritz – Reichenbach zur Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2021.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 ist entsprechend § 76 (1) SächsGemO an sieben Arbeitstagen öffentlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Beginn der Auslegung: Dienstag, 02.11.2021
Ende der Auslegung: Mittwoch, 10.11.2021

Der Entwurf ist im o. g. Zeitraum zur Einsichtnahme für alle Abgabenpflichtigen öffentlich ausgelegt und kann an allen Arbeitstagen während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Rathaus Reichenbach/O.L., Görlitzer Str. 4, Sekretariat der Bürgermeisterin,
eingesehen werden.

Abgabenpflichtige des Zweckverbandes können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Stelle abgegeben werden.

Ablauf der Frist: Montag, 22.11.2021

Öffnungszeiten Rathaus Reichenbach/O.L.:
Mo 09:00 – 12:00 Uhr
Di 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr
Mi nach Vereinbarung
Do 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr
Fr 09:00 – 12:00 Uhr

gez. Knack
Verbandsvorsitzender

_______________________________________________

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 ist entsprechend § 76 (1) SächsGemO an sieben Arbeitstagen öffentlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Beginn der Auslegung: Dienstag, 02.11.2021
Ende der Auslegung: Mittwoch, 10.11.2021

Der Entwurf ist im o. g. Zeitraum zur Einsichtnahme für alle Abgabenpflichtigen öffentlich ausgelegt und kann an allen Arbeitstagen während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Rathaus Reichenbach/O.L., Görlitzer Str. 4, Sekretariat der Bürgermeisterin, eingesehen werden.

Abgabenpflichtige des Zweckverbandes können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Stelle abgegeben werden.

Ablauf der Frist: Montag, 22.11.2021

Öffnungszeiten Rathaus Reichenbach/O.L.:
Mo 09:00 – 12:00 Uhr
Di 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr
Mi nach Vereinbarung
Do 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr
Fr 09:00 – 12:00 Uhr

gez. Knack
Verbandsvorsitzender

Verknüpfungen Entwürfe der Haushaltssatzungen 2021 und 2022 liegen aus

Bekanntmachungenmehr aus diesem Themenbereich