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Berzdorfer See

Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplan »Ferienhäuser Insel der Sinne«

Ein Blick aus der Markersdorfer Ortschaft Jauernick-Buschbach über den Berzdorfer See, festgehalten an einem Oktobernachmittag des Jahres 2021
Ein Blick aus der Markersdorfer Ortschaft Jauernick-Buschbach über den Berzdorfer See, festgehalten an einem Oktobernachmittag des Jahres 2021

Foto: Joachim Lehmann

Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “BS 13 – Ferienhäuser Insel der Sinne“ am Berzdorfer See” vom 18. Oktober 2021.

Der Planungsverband “Berzdorfer See” hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “BS 13 – Ferienhäuser Insel der Sinne” beschlossen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 24.11.2021 bis 07.01.2022

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund der derzeitigen Verordnungslage bitten wir darum, vorsorglich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen.

In den Auslegungsunterlagen sind auch der Umweltbericht einschließlich Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung, Artenschutzfachbeitrag (AFB), Geruchsprognose (BeMiT) sowie Schallschutzgutachten als Bestandteil der Begründung enthalten. Ebenso sind die gebündelte Stellungnahme des Landratsamtes Görlitz, die Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie der Landesdirektion Dresden zu den Belangen Immissionsschutz, Naturschutz und Wasserrecht enthalten.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 2,25 ha umfasst in der Gemarkung Hagenwerder Flur 4 das Flurstück 247/20 sowie Teile der Flurstücke 247/19 und 247/24. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Bildquelle: Amt für Stadtentwicklung Görlitz, Sachbereich Städtebau

Das Plangebiet befindet sich in einer Tagebaufolgelandschaft, die durch den gefluteten Berzdorfer See geprägt wird. Das Plangebiet und Teile der angrenzenden Flächen sind mit einem noch jungen Wald bestockt. Dieser wird überwiegend von den Baumarten Robinie und Birke gebildet und ist aus Sukzession hervorgegangen. Das Bestandsalter beträgt ca. 15 bis 20 Jahre, die Bestandshöhe ca. 15 bis 20 Meter. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Waldumwandlung erforderlich.

Zur detaillierten Prüfung des aktuellen Arteninventars wurde ein Artenschutzfachbeitrag als Anlage des Umweltberichtes erstellt. Im Untersuchungsgebiet konnten 29 Brutvogelarten in 36-56 Revieren nachgewiesen werden, wovon direkt im B-Plangebiet sieben Brutvogelarten in 6 bis 8 Revieren vorkamen. Im Untersuchungsgebiet kommen keine Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie vor, nur der Wendehals wird in der bundesdeutschen Roten Liste der Brutvögel gelistet. Grauschnäpper und Feldsperling stehen in der bundesdeutschen Vorwarnliste. Wendehals und Rothalstaucher stehen in der sächsischen Roten Liste und vier weitere Arten (Gelbspötter, Klappergrasmücke, Gartengrasmücke, Fitis) werden in der sächsischen Vorwarnliste geführt. Direkt im Plangebiet kommen als wertgebende Arten nur Wendehals und Gartengrasmücke vor. Durch den geringen Unterwuchs und die Bestockung mit mittelalten Robinien ist der naturschutzfachliche Wert des Plangebietes für Brutvögel gering.

Im Untersuchungsgebiet konnten mit Zauneidechse und Blindschleiche zwei Reptilienarten nachgewiesen werden. Die planungsrelevante Zauneidechse besiedelt das Plangebiet fast vollständig. Zur Kompensation der Habitatverluste der Zauneidechse werden angrenzende Habitate in der Südseite des Plangebietes aufgewertet. Der ebene Teil oberhalb des Hanges wird auf einer Länge von ca. 50 m und einer Breite von durchschnittlich 4 m für Zauneidechsen gestaltet. Des Weiteren werden die oberen 2 m des Hanges auf ganzer Länge durch gestaltete Strukturen in einen für die Zauneidechse günstigen Zustand versetzt. Der stark besonnte Hang der Zufahrt zum Hotel “Insel der Sinne” bildet einen Wanderkorridor zwischen Berzdorfer See und Vorkommen in Richtung Bahnlinie.

Das Vorhaben liegt im ehemaligen Kampfgebiet mit vermutlich munitionsverseuchten Geländeteilen. Es sind keine Fundorte in Nähe des Bauvorhabens bekannt, ein Auffinden kann jedoch während der Bauarbeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden.

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Das zu überplanende Gebiet befindet sich außerhalb eines festgelegten Radonvorsorgegebietes und in einer als unauffällig bezüglich der zu erwartenden durchschnittlichen Radonkonzentration in der Bodenluft charakterisierten geologischen Einheit.

Ca. 250 m östlich des Bebauungsplangebietes liegt der Kiessandtagebau Berzdorf-Ost mit einem genehmigten Hauptbetriebsplan nach BbergG (Hauptbetriebsplan vom 28. Februar 2018 i. d. F. vom 12. Oktober 2018 zugelassen bis zum 31. Januar 2023). Im Bereich des bestehenden Tagebaues Berzdorf-Ost sowie östlich und nördlich daran angrenzend befinden sich hochwertige Kiessandvorkommen. Sie stellen potentielle Erweiterungsflächen des Kiessandtagebaues Berzdorf-Ost dar. Vom bestehenden Tagebau Berzdorf-Ost gehen während des aktiven Abbau innerhalb der Arbeitszeiten Schall- und Staubemissionen aus. Zum Schutz vor diesen Emissionen wurde ein 4 m hoher Erdwall entlang der B 99 sowie in Richtung der Ortslage Hagenwerder errichtet.

In ca. 110 m Abstand vom geplanten B-Plan in östlicher Richtung befindet sich der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BS-15 Ranch am See“. Es sind gemäß der mit BeMiT erstellten Geruchsprognose keine Auswirkungen der in der Nachbarschaft befindlichen Tierhaltungsanlage in Bezug auf die Geruchsbelastungen auf das Vorhabengebiet zu erwarten.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

einsehbar.

Im Landesportal Sachsen sind unter dem Link

die Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen enthalten.

Diese Veröffentlichung erscheint am 27.10.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf, am 01.11.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf sowie am 16.11.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 18.10.2021

Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband “Berzdorfer See”

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