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Berzdorfer See

Bebauungsplan für Ferienhaussiedlung Tauchritz aufgehoben

Der südliche Teil des Berzdorfer Sees im Mai 2021
Der südliche Teil des Berzdorfer Sees im Mai 2021

Foto: Joachim Lehmann

Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen BebauungsplanesBS 02 – Ferienhaussiedlung Tauchritz” am Berzdorfer See.

Der Planungsverband “Berzdorfer See” hat in seiner Sitzung am 29.10.2007 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “BS 02 – Ferienhaussiedlung Tauchritz” beschlossen.

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” hat am 11.10.2021 die Aufhebung des Beschlusses 07/2007 vom 29.10.2007 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 02 “Ferienhaussiedlung Tauchritz” beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:

  • Gemarkung Hagenwerder, Flur 5, Flurstücke 183/22, 183/23, 192/1 sowie
  • Gemarkung Hagenwerder, Flur 6, Flurstücke 5/7 und 4/9.

Der Aufhebungsbeschluss vom 11.10.2021 wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

einsehbar.

Im Landesportal Sachsen ist unter dem Link

die Bekanntmachung enthalten.

Görlitz, den 03.01.2022

Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband “Berzdorfer See”

Hinweis:
Auf den Veröffentlichungszeitpunkt auf anderen Plattformen hat markersdorf.de keinen Einfluss.

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