Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “BS 02 – Ferienhaussiedlung Tauchritz” am Berzdorfer See.
Der Planungsverband “Berzdorfer See” hat in seiner Sitzung am 29.10.2007 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “BS 02 – Ferienhaussiedlung Tauchritz” beschlossen.
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” hat am 11.10.2021 die Aufhebung des Beschlusses 07/2007 vom 29.10.2007 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 02 “Ferienhaussiedlung Tauchritz” beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
- Gemarkung Hagenwerder, Flur 5, Flurstücke 183/22, 183/23, 192/1 sowie
- Gemarkung Hagenwerder, Flur 6, Flurstücke 5/7 und 4/9.
Der Aufhebungsbeschluss vom 11.10.2021 wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
- https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
- https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/ (aktuelles Dorfecho)
- https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/
einsehbar.
Im Landesportal Sachsen ist unter dem Link
die Bekanntmachung enthalten.
Görlitz, den 03.01.2022
Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband “Berzdorfer See”
Hinweis:
Auf den Veröffentlichungszeitpunkt auf anderen Plattformen hat markersdorf.de keinen Einfluss.