Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung über die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes “BS 03 – ehemalige Tagesanlagen Tagebau Berzdorf” am Berzdorfer See, erschienen in der Januar-Ausgabe 2022 des Schöpsboten, Amtsblatt & Dorfzeitung.
Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes “BS 03 – ehemalige Tagesanlagen Tagebau Berzdorf” am Berzdorfer See beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nunmehr
folgende Grundstücke:
- Gemeinde Schönau Berzdorf; Gemarkung Schönau-Berzdorf:
Teile der Flurstücke 2482/19, 2505/7 und 2511/1sowie
- Stadt Görlitz; Gemarkung Hagenwerder
Flur 4: Flurstück 247/24 teilweise sowie
Flur 5: Flurstücke 178/4, 179/2, 183/13, 183/15, 183/16, 183/17, 183/20, 187/4, 189/4, 192/2 und Teile der Flurstücke 76/14, 76/15, 90/2, 157/8, 179/5, 179/6, 183/18, 183/24, 216 sowie
Flur 6: Flurstücke 5/6, 6/1 und Teile der Flurstücke 8, 4/6, 226/9.
Der Bebauungsplan liegt im Süden der Stadt Görlitz, im Ortsteil Tauchritz, am Südwestufer des Berzdorfer Sees. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches vom 11.10.2021 wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
- https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
- https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/
(aktuelles Dorfecho) - https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/
einsehbar.
Im Landesportal Sachsen ist unter dem Link
- https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite
die Bekanntmachung enthalten.
Görlitz, den 07.12.2021
Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband “Berzdorfer See”