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Fördermittel

Energie am Wohngebäude einsparen

Im Winter – wie hier in Jauernick-Buschbach – sind die Gedanken an Energiepreise und Wärmedämmung bei manchem besonders präsent
Im Winter – wie hier in Jauernick-Buschbach – sind die Gedanken an Energiepreise und Wärmedämmung bei manchem besonders präsent

Foto: Joachim Lehmann

In dem Maße, wie die Energiepreise steigen, rückt für viele wieder das Thema energetische Sanierung auf die Themenliste. Weil neben privatem Einsparpotenzial auch Umwelt- und Klimaziele davon berührt werden, wird die energetische Sanierung auf unterschiedliche Weise gefördert.

Doch jetzt das: Weil die entsprechenden Fördertöpfe der KfW – die früher den traditionsreichen Namen “Kreditanstalt für Wiederaufbau” trug und noch heute die Gelder des Marshall-Plans als Kredite ausreicht – leer sind, ist die Neubauförderung “Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55” (EH55) kurz vor dem zeitlichen Ende des Förderprogramms endgültig gestoppt worden. Gestoppt ist auch die Förderung für energetische Sanierungen, diese soll aber wieder  aufgenommen werden, sobald Haushaltsmittel dafür bereitgestellt worden sind. Einzelheiten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 24. Januar 2022 veröffentlicht.

Bestehende Immobilien sanieren

Auf dem Online Informationsangebot der KfW kann man sich im Bereich der  Bundesförderung für effiziente Gebäude zur “Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus” und “Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien” durchklicken. Im Grunde geht es hier um Kredite, für die es dann einen Tilgungzuschuss gibt. Wer keinen Kredit nehmen möchte, kann einen Zuschuss für die Sanierung eines Wohngebäudes beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA) beantragen

Grundsätzlich gilt:

  • Fach­planung und Bau­begleitung sind nötig
  • der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für das Wohn­gebäude muss zum Zeit­punkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen
  • mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) winken fünf Prozent Extra-Zuschuss auf die förderfähige Summe
  • Start des Vorhabens nicht vor Beantragung, Details beachten

Obgleich die Antrags- und Genehmigungsverfahren als einfach und schnell beschrieben werden, bringt es beispielsweise allein das Infoblatt zu den förderfähigen Kosten auf 25 Seiten. Wer die online zugänglichen Unterlagen studiert, dem schwant: Einesteils will der Gesetzgeber sicherstellen, dass mit den geförderten Maßnahmen keine Flickschusterei betrieben wird, andererseits erreicht ein energetisches Sanierungsprojekt schnell Dimensionen, bei denen mancher einzelne Häuslebesitzer abwinkt.

Auf die Förderung verzichten?

Ein maßgeblicher Faktor bei der Entscheidung über eine umfassende energetische Sanierung ist dabei das Alter des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin. Gerade in der Oberlausitz ist die Konstellation nicht selten, dass jemand an der Schwelle oder bereits im Rentenalter wenig Elan auf umfassende Bauarbeiten und neue Kreditlasten oder Ausgaben hat, zumal wenn die Kinder fortgezogen und in der Fremde heimisch geworden sind.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, den Effekt der Förderung mit sehr spitzem Bleistift nachzurechnen, denn immerhin bringt sie auch Ausgaben mit sich, die sich mancher, der sich gut genug auskennt, eigentlich gern sparen würde, etwa für Fachberatung, Planung und Baubegleitung. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle beispielsweise liegt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto und höchstens bei 60.000 Euro pro Wohneinheit; der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten und bei der Realisierung im Zuge eines individuellen Sanierungsfahrplans des Förderprogramms “Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude” bei insgesamt 25 Prozent.

Energetischen Zustand Schritt für Schritt ohne Fördermittel verbessern?

Wer die “große Sanierung” aus den unterschiedlichsten Gründen scheut, sollte sich überlegen, welche Einzelmaßnahmen besonders wirkungsvoll sind. Geht es etwa um die Wärmedämmung, dann ist zu berücksichtigen, dass Wärme sich wie Wasser verhält und immer den Weg des geringsten Widerstandes nimmt. So bringt etwa bei einem alten Haus mit dicken Außenwänden der Austausch alter Fenster in aller Regel mehr Effekt als eine Fassadendämmung.

Fenster sind in der Außenhaut eines Gebäudes meist die am schlechtesten gedämmten Flächen, weshalb oft der zusätzliche Einbau eines Rollladens zweckmäßig ist, um den Wärmeverlust in kalten Nächten einzuschränken oder den Wärmeeintrag durch die heiße Sommersonne abzuschotten. Ob die Nachrüstung eines alten Gebäudes mit Rollläden einen schönen Anblick ergibt, ist allerdings eine weitere Frage. Entschließt man sich dazu, macht ein elektrischer Antrieb, wie er auch für Rolltore verwendet wird, inklusive zentraler Steuerung das Leben auf Dauer leichter. So lassen sich Rollläden und Markisen zeit- oder witterungsabhängig steuern. Den dafür benötigten Rolladenmotor in unterschiedlichen Ausführungen je nach Einsatzzweck sollte man also einkalkulieren.

Mancher spart übrigens Heizkosten nicht durch Wärmedämmung, sondern indem er wieder vor allem Holz verbrennt. Immerhin haben viele im ländlichen Raum guten Zugang zu Brennholz. Die Wiederinbetriebnahme oder Neuinstallation von Feuerungsanlagen ist zwar nicht im Sinne der Kohlendioxidbepreisung, gehört aber zu ihren Folgen.

Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de. Eine Gewähr für fördermittelbezogene Aussagen kann nicht übernommen werden, hier sollten die jeweiligen Förderprogramme in der jeweils aktuellen Fassung zu Rate gezogen werden.

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