Die Grenzen des Flurstückes 107/5 in der Gemeinde Markersdorf/ Gemarkung Markersdorf Flur 11 sollen durch eine Katastervermessung
nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Die Grundstückseigentümer, Erbbau- und Verfügungsberechtigte
und sonstiger grundstücksgleicher Rechteinhaber des Flurstückes 107/5 sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten die Beteiligten im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs-und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf
zu äußern.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung am Flurstück 31/3. Der Grenztermin findet Montag, den 14.03.2022, um 14:00 Uhr in Markersdorf, Am Kiefernhain statt. Zur Vereinbarung des genauen Treffpunktes wird um vorherige Kontaktaufnahme gebeten. Ich bitte zum Grenztermin den Personalausweis mitzubringen. Es ist auch möglich, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder deren Bevollmächtigten Flurstückgrenzen bestimmt werden können.
Zittau, den 27.02.2022
gez. Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Rosa-Luxemburg-Straße 29a, 02763 Zittau
Link zu Informationen und Kontaktdaten.