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Einsichtnahme

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

Symbolfoto: PublicDomainPictures, Pixabay License

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann führte Katastervermessungen zur Grenzbestimmung in der Gemeinde Markersdorf, Gemarkung Markersdorf Flur 11, an dem Flurstück 107/5 durch. Dabei wurden die Grenzen dieses Flurstückes nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wiederhergestellt/ festgestellt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die vermessungstechnischen Unterlagen zu der o.g. Katastervermessung liegen vom 15.03.2022 bis zum 14.04.2022 in meinen Geschäftsräumen Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763 Zittau von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr zur Einsicht aus. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO ab dem 21.04.2022 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und
Abmarkung können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch
ist beim Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-
Ing. (FH) Heiko Naumann, Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763
Zittau oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung
Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden einzulegen.

Zittau, den 27.02.2022

gez. Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Rosa-Luxemburg-Straße 29a, 02763 Zittau

Link zu Informationen und Kontaktdaten.

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