Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Görlitz hat für das Jahr 2022 wieder eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme mittels Pumpen angeordnet.
Mit der Allgemeinverfügung wird die ansonsten erlaubnisfreie Gewässerbenutzung für Eigentümer- und Anlieger von Grundstücken an oberirdischen Gewässern gemäß § 26 Wasserhaushaltsgesetz wegen der bestehenden Niedrigwasserverhältnisse eingeschränkt.
Online einsehbar:
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Görlitz unter Amtliche Bekanntmachungen abrufbar.
Die Städte und Gemeinden sind gehalten, die Einhaltung des Pumpverbots zu überwachen. Durch die Untere Wasserbehörde erfolgen stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung im gesamten Landkreis. Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung können durch das Landratsamt mit einer Ordnungswidrigkeitsstrafe geahndet werden.