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Berzdorfer See

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplan BS 14 – Südliche Hafenzeile

Der Herbst zieht ein am Berzdorfer See, im Hintergrund das Riesengebirge und das Isergebirge. Die Aufnahme entstand im Oktober 2019
Der Herbst zieht ein am Berzdorfer See, im Hintergrund das Riesengebirge und das Isergebirge. Die Aufnahme entstand im Oktober 2019

Foto: Joachim Lehmann

Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “BS 14 – Südliche Hafenzeile” am Berzdorfer See.

Der Planungsverband “Berzdorfer See” hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 14 “Südliche Hafenzeile” beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Fremdenbeherbergung mit einer Mischung von Fremdenbeherbergung und Ferienwohnen einerseits (mindestens 75 Prozent Anteil der Gebäude bzw. Reihenhäuser) und Dauerwohnen andererseits (maximal 25 Prozent Anteil der Gebäude bzw. Reihenhäuser).

In seiner Sitzung am 11.10.2021 hat der Planungsverband “Berzdorfer See” die Änderung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “BS 14 – Südliche Hafenzeile” am Berzdorfer See beschlossen. Die Errichtung des Segelstützpunktes einschließlich der Zuwegung parallel zum Pließnitzzuleiter wurde aus dem Geltungsbereich entfernt. Im vorliegenden Planentwurf wird innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ein “Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Fremdenbeherbergung und untergeordnete Wohnnutzung” gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Innerhalb des Sondergebietes ist die Errichtung folgender Anlagen zulässig:

  • 14 Gebäude mit insgesamt 70 Wohnungen, von denen 64 als Ferienwohnungen und 6 zum Zwecke des Dauerwohnens genutzt werden,
  • Wirtschaftsgebäude,
  • Erschließungsanlagen.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung
Hagenwerder

  • Flur 2: Flurstück 10/1 sowie
  • Flur 4: Teile der Flurstücke 247/4, 247/5, 247/10 und 247/22.

Der Bebauungsplan liegt im Süden der Stadt Görlitz, im Ortsteil
Tauchritz, am Südufer des Berzdorfer Sees.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Lageplan

Quelle: Planungsverband “Berzdorfer See”

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und
Zweck der Planung liegt der Vorentwurf vom

vom 05.09.2022 bis zum 23.09.2022

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellenForm die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungenerforderlich sein kann.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

  • https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html sowie unter
  • https://www.berzdorfer-see.eu/News.html

einsehbar.

Im Landesportal Sachsen sind unter dem Link

  • https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite

die Bekanntmachung und ab dem 05.09.2022 die Auslegungsunterlagen einseh- und abrufbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 16.08.2022 im Amtsblatt der Stadt Görlitz sowie am 26.08.2022 im Dorfecho der GemeindeSchönau-Berzdorf und im Schöpsboten der GemeindeMarkersdorf.

Görlitz, den 02.08.2022

gez. Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband “Berzdorfer See”

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