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Berzdorfer See

Planungsverband legt Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für 2023 erneut aus

Direkt vor der Markersdorfer Haustür liegt im Süden der Stadt Görlitz der Berzdorfer See
Direkt vor der Markersdorfer Haustür liegt im Süden der Stadt Görlitz der Berzdorfer See

Foto: Joachim Lehmann

Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023.

Entsprechend § 58 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” in der Zeit von

Dienstag, 4. Oktober 2022, bis Mittwoch, 12. Oktober 2022,

in der

  • Stadtverwaltung Görlitz,
    Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau,
    Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz; Erdgeschoss, linker Gang

während folgender Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr,
  • Dienstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
  • Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.

Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des 21. Oktober 2022 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” erheben.

Diese Bekanntmachung ist auch (Anmerkung der Redaktion: je nach Zeitpunkt der Freischaltung) unter

einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 20.09.2022 im “Amtsblatt der Stadt Görlitz”, am 30.09.2022 im “Dorfecho” der Gemeinde Schönau-Berzdorf sowie am 30.09.2022 im “Schöpsbote” der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 05.09.2022

Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender

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