Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023.
Entsprechend § 58 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” in der Zeit von
Dienstag, 4. Oktober 2022, bis Mittwoch, 12. Oktober 2022,
in der
- Stadtverwaltung Görlitz,
Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau,
Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz; Erdgeschoss, linker Gang
während folgender Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr,
- Dienstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
- Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.
Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des 21. Oktober 2022 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” erheben.
Diese Bekanntmachung ist auch (Anmerkung der Redaktion: je nach Zeitpunkt der Freischaltung) unter
- https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
- https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/ Dorfecho
- https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/
einsehbar.
Diese Veröffentlichung erscheint am 20.09.2022 im “Amtsblatt der Stadt Görlitz”, am 30.09.2022 im “Dorfecho” der Gemeinde Schönau-Berzdorf sowie am 30.09.2022 im “Schöpsbote” der Gemeinde Markersdorf.
Görlitz, den 05.09.2022
Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender