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Energiepreise

Gas- und Strompreisbremse – was passiert?

Gas ist zu einem teuren Energieträger geworden. Doch was ist biliger?
Gas ist zu einem teuren Energieträger geworden. Doch was ist biliger?

Foto: Alexander Fox | Planet Fox, Pixabay License

Die Energiekosten sind auf ein mehr als besorgniserregendes Maß geklettert. Wie gegengesteuert wird und was man selbst tun kann.

Kalt lassen die Energiepreise wohl niemanden. Mit Gedanken an den Winter 2023/2024 fällt in diesen Tagen auch in Markersdorf so mancher Baum, um Brennholz zu gewinnen. Mancher, der das Zeitalter der Ofenheizung noch erlebt hat – anfeuern mit Holz, dann die Briketts auflegen – wünscht sich das jetzt ebenso zurück wie die Zentralheizung mit Feuerungskessel, ob nun als Schwerkraft-Anlage oder die im alten Osten begehrten und noch lieferbaren Forsterheizungen. Doch Vorsicht: Auch die Preise der Festbrennstoffe haben sich ungefähr verdreifacht.

Was zur Gaspreisbremse gehört

Da lohnt ein Blick auf die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die explodierten Heizkosten, bekannt unter dem Schlagwort Gaspreisbremse. Mit Preisbremsen will der Bund gegen die stark gestiegenen Strom-, Gas- und Fernwärmepreise vorgehen – und wie immer, wenn sich der Staat in die Preisbildung einmischt, wird es schwierig.

Zwar haben schon im Oktober 2022 Stadtwerke auf die Gaspreisbremse hingewiesen, doch die konkrete Umsetzung blieb für viele lange unklar. Noch heute, Anfang Dezember 2022, fragen sich etwa Holz-, Pellet- und Ölheizer, ob sie die teure Zeche alleine zahlen müssen, während die Bezieher anderer Energieträger entlastet werden.

Entlastet werden sollen sowohl Privathaushalte wie auch Unternehmen. Wie das aussehen soll, hat die Bundesregierung im Web detailliert erläutert. So wird die Strompreisbremse ab 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 greifen: 80 Prozent des Stromverbrauchs – in aller Regel bezogen auf die Verbrauchsmenge des Vorjahres – sollen dann zum gedeckelten Preis von immer noch teuren 40 Cent pro Kilowattstunde zur Verfügung stehen. Beim Gas erhalten Privathaushalte für im Allgemeinen 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs einen Deckelpreis vom 12 Cent pro Kilowattstunde, bei der Fernwärme von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Alternativen

Unterm Strich: Teuer bleibt’s. Und so ist jeder zu verstehen, der Holz als Energieträger und Brennstoff entdeckt oder wiederentdeckt. So reizvoll der Gedanke ist, sollte man jedoch ein paar Rahmenbedingungen kennen:

  • Holz vom eigenen Grundstück

    Seit März 2021 gilt in Sachsen wieder ein strengerer Baumschutz. Während Naturschützer in den Großstädten das begrüßen, stehen Grundstücksbesitzer im ländlichen Raum nun unter Druck, Bäume rechtzeitig zu fällen, bevor sie unter den Baumschutz fallen und nur nach kostenpflichtigem Antrag gefällt werden dürfen.

    Für Grundstücksbesitzer ist es dennoch eine Überlegung wert, statt biologisch weitgehend wertloser Rasenflächen lieber Gehölze anzupflanzen, die letztendlich thermisch verwertet – wie Fachleute das nennen – werden können. Für Markersdorf gilt die Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes vom 1. Oktober 2001.

  • Ofenheizung generell

    Ab 2024 greift die letzte Übergangsfrist der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV).  Das bedeutet: Bestehende Anlagen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die Grenzwerte der ersten Stufe nach 1. BImSchV einhalten. Nach Ansicht des Gesetzgebers orientiert sich diese Frist an der durchschnittlichen Lebensdauer eines Kaminofens.

    Tipp:
    Manche Öfen können durch den Einbau eines Filters weiterbetrieben werden. Auch ein Herstellernachweis, der die Einhaltung der Grenzwerte belegt, oder eine Messung vor Ort können dem Weiterbetrieb ermöglichen. Beim Kauf eines Kaminofens ist es wichtig, auf die Typenbezeichnung zu achten.

Eine andere Alternative ist eigener Strom. Hier sind vor allem die sogenannten Balkonkraftwerke zu erwähnen. Das sind Solarstromerzeuger bis zur Einspeiseleistung von 600 Watt – anzeigepflichtig, aber genehmigungsfrei. 600 Watt – das klingt wenig, läppert sich aber mit der Zeit zusammen, besonders dann, wenn tagsüber Stromverbraucher laufen. Neben dem schon obligatorisch zu nennenden Kühlschrank ist es dann zweckmäßig, die Waschmaschine oder den Wäschetrockner vor allem an Sonnenstunden in Betrieb zu nehmen und so deren Stromverbrauch wenigstens zum Teil nicht kaufen zu müssen.

Weitere Optionen wie etwa kleine Windkraftwerke oder die Geothermie sind von ganz individuellen Gegebenheiten abhängig und müssen von Fall zu Fall bewertet werden. Als spannend erweisen können sich in ländlichen Räumen wie in Markersdorf zudem Gemeinschaftsprojekte, zu denen sich etwa mehrere Wohngrundstücke zusammenschließen. Der Trend scheint klar: Energiebereitstellung wird ein Stück weit zunehmend lokaler.

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