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Lichtraumprofil muss sein!

Rechtliches rund um Bäume und Sträucher

An der Ruine der Barbarakapelle Barbarakapelle ist das Lichtraumprofil eingehalten
An der Ruine der Barbarakapelle Barbarakapelle ist das Lichtraumprofil eingehalten

Das Schöne an den sieben Markersdorfer Ortschaften ist, dass es hier keine Betonwüsten, dafür – wenn auch nicht gerade im Winter – umso mehr Grün gibt. Doch in Bezug auf Bäume und größere Sträucher gibt es einiges zu beachten. Drei Aspekte im Überblick und ein Beispiel.

Verkehr

“Anpflanzungen verschönern das Gemeindebild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen und Beeinträchtigungen hervorgerufen werden”, leitet das Markersdorfer Ordnungsamt seinen Beitrag im Schöpsboten vom 22. Dezember 2022 ein und weist auf die notwendige Einhaltung des sogenannten Lichtraumprofils hin.

Das Lichtraumprofil ist der Raum, der freigehalten werden muss, um Verkehrsbehinderungen und eingeschränkte Sichtverhältnisse zu vermeiden. Da Pflanzen wachsen, kommt es immer wieder zu Beeinträchtigungen dieses Profils. Das Ordnungsamt bittet daher alle Grundstückseigentümer, den in die Verkehrswege stehenden Überwuchs von Pflanzen zurückzuschneiden und dafür zu sorgen, dass der öffentliche Verkehrsraum ohne Beeinträchtigung benutzt werden kann. Wo er zuständig ist, sorgt der Markersdorfer Bauhof dafür, dass das Lichtraumprofil erhalten bleibt – eine Daueraufgabe.

Freigehalten werden üblicherweise über Gehwegen mindestens zweieinhalb Meter und über Fahrbahnen wenigstens viereinhalb Meter; das leitet sich aus der maximalen Fahrzeugbreite und Höhe laut Straßenverkehrsordnung plus Sicherheitszuschlag ab. Praktische Konsequenz ist, jene Bäume und Sträucher, die in diesen Bereich etwa durch überhängende Äste hineinragen, ausreichend zurückzuschneiden. Sollte das Lichtraumprofil bereits nicht mehr gewährleistet sein, sollte der Rückschnitt zeitnah erfolgen, ein vorausschauender Rückschnitt am besten bis Ende Februar.

Naturschutzgesetz

Am 1. März 2021 trat in Sachsen das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) in Kraft. Ausführlich informiert die Seite über geschützte Landschaftsbestandteile auf sachsen.de darüber.

Wie man in § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nachlesen kann, dürfen “Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze”  in der Vegetationsperiode vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind allerdings zulässig.

Nachbarschaftsrecht

Auf Bäume, Sträucher und Hecken geht auch das Sächsische Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG) ein. Die Regeln sind einfach und klar: Innerhalb bebauter Ortschaften  müssen diese Gewächse wenigstens einen halben Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen, es sei denn, sie sind mehr als zwei Meter hoch, dann muss der Abstand mindestens zwei Meter betragen. Praktisch ergeben sich jedoch immer Fragen und Streitpunkte, etwa wenn es um überhängende Äste, Laubeintrag oder Verschattung geht. Das Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung hat dazu einen Ratgeber “Nachbarrecht in Sachsen” inklusive der gesetzlichen Grundlagen zusammengestellt.

Tipp:
Bevor man sich gegenseitig Gesetzestexte an den Kopf wirft oder gar Anwälte beauftragt, sollte man einen Kompromiss suchen, der Aufwand vermeidet und vor allem den nachbarschaftlichen Frieden erhält. Wenn das nicht gelingen sollte, sei an die Markersdorfer Friedensrichterin erinnert.

Komplizierte Praxis

Wie schnell erbitterter Streit entstehen kann, soll anhand eines Beispiels gezeigt werden. Ein Einwohner lässt sein Haus energetisch sanieren, wozu auch die Fassade gedämmt wird. Das Haus wird neu verputzt, doch nach einiger Zeit sieht es regelrecht schmutzig aus. Wer in Physik aufgepasst hat, kennt den Grund: Die Wärmedämmung lässt viel weniger Wärme bis zur Außenhaut, der dünnen Putzschicht, vordringen. Wenn nun auf warme Herbsttage kalte Nächte folgen, schlägt sich auf der Fassade, die dank Dämmung kaum noch Wärme speichern kann, Tau nieder – wie auf einem Auto, das im Freien steht.

Verstärkt wird der Effekt durch tagsüber immer öfter höhere Temperaturen, wodurch die Luft mehr Feuchtigkeit aufnimmt, aber auch durch viel Regen, wenig Wind und Schatten. Im Ergebnis ist die sanierte Fassade viel öfter und länger feucht. Damit bietet sie einen Nährboden für Algen und Pilze – und die lassen die Fassade schließlich so schmutzig aussehen. Natürlich will der Sanierer nicht hinnehmen, dass an seiner neuen und teuer bezahlten Fassade etwas falsch sein soll und verlangt vom Nachbarn, einen großen Baum, der die Fassade verschattet, zu fällen. Der sieht das freilich anders – und gibt es keine Einigung, dann muss unter Umständen nach viel Aufwand an Zeit, Geld und Nerven Recht gesprochen werden. 

Mehr:
Ein auf Fassadenreinigung spezialisiertes Unternehmen informiert auf seiner Webseite auch anhand von Beispielfotos über Fassadenverschmutzungen durch Algen und Pilze und darüber, wie die praktische Fassadenreinigung inklusiver Nachbehandlung zwecks Vorbeugung gegen erneuten Befall abläuft.

Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de auf Basis einer Mitteilung des Ordnungsamtes Markersdorf im Schöpsboten. 

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