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Öffentliche Bekanntmachung

Schöffenwahl für den Zeitraum 2024 bis 2028

In diesem Jahr finden auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift Schöffen- und Jugendschöffenamt vom 3. Januar 2023 die Wahlen zum Schöffenamt für die Geschäftsjahre 2014 bis 2028 statt. In das Verfahren zur Berufung der Schöffen sind die Kommunen eingebunden. Sie sind zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeindevertretungen.

In die Vorschlagsliste der Gemeinde Markersdorf sind mindestens 10 Erwachsenenschöffen aufzunehmen. Diese Vorschlagsliste muss bis spätestens 30.06.2023 erstellt sein und bis zum 15.08.2018 an das Amtsgericht Görlitz übersandt werden.

Was sind Schöffinnen und Schöffen?

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters. Durch die Schöffinnen und Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen. Die Strafjustiz bleibt im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt und Urteile können breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden.

Schöffinnen und Schöffen sollen grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhalten Schöffinnen und Schöffen eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?

Grundsätzlich kann sich jede Person, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, für das Schöffenamt bewerben. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa eine Altersbegrenzung (Mindestalter 25 Jahre; Höchstalter 69 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen. Erforderlich sind weiterhin die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache sowie wegen der mitunter längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen auch die körperliche Eignung.

Wie wird man Schöffin oder Schöffe?

Die Gemeindeverwaltung Markersdorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffin oder Schöffe wirksam werden möchten, sich bis zum 31. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung Markersdorf formlos zu bewerben.

Alle für das Schöffenamt eingehenden Bewerbungen und Vorschläge werden dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat entscheidet bis 30. Juni 2023, wer von den Bewerberinnen und Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird. Die Schöffen werden dann durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten gewählt. Die Wahl erfolgt aus den Vorschlagslisten der Gemeinden.

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Schöffenamt, zum Wahlverfahren oder den damit verbundenen Aufgaben und Aufwendungen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Strehle (Tel. 035829/63031), welche Ihnen für deren Beantwortung gerne zur Verfügung steht.

gez. S. Renger

Bürgermeister

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