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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Vorschlagsliste über die Schöffenwahl für den Zeitraum 2024 – 2028

Die Vorschlagsliste wurde mit Beschluss-Nr. 09-06/2023 am 15.06.2023 durch den Gemeinderat beschlossen.

Die Vorschlagsliste für Schöffen der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 der Gemeinde Markersdorf liegt gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit

vom 03.07.2023 bis 14.07.2023 im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf, zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Zimmer 7

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Entsprechend § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) kann innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist der Vorschlagsliste bei der Gemeindeverwaltung Markersdorf schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach Nr. 5 der VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt vom 03.01.2023 unfähig zum Schöffenamt sind und nicht aufgenommen werden dürfen, oder die nach Nr. 6 und Nr. 7 der VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt nicht aufgenommen werden sollten.

gez. S. Renger

Bürgermeister

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