Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit dem Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) wendet sich naturschutzfachlichen Problemfeldern im Landesmaßstab zu, um auf die Herausforderungen zu reagieren, die aus der Klima- und Biodiversitätskrise resultieren.
Das „Modellprojekt Naturschutzstationen mit Landesschwerpunkt im Landkreis Görlitz“ basiert auf einer Kooperation zwischen SMEKUL, der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz, der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt sowie fünf Naturschutzstationen im Landkreis Görlitz.
Das Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ als gemeinnützige GmbH ist hierbei die koordinierende Naturschutzstation und arbeitet in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz zusammen. In das Modellprojekt mit eingebunden sind der Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V., der Landschaftspflegeverband „Zittauer Gebirge und Vorland“ e.V., die NABU-Naturschutzstation Ebersbach und die Naturschutzstation Muskauer Heide.
Das Projekt wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts. Die Laufzeit des Modellprojektes ist zunächst bis zum 31.12.2026 befristet.
Innerhalb der Projektlaufzeit widmen sich die Naturschutzstationen schwerpunktmäßig seltenen und gefährdeten Lebensräumen und Arten mit europäischer, bundesweiter und auch landesspezifischer Relevanz. Zu den ausgewählten Arten und Lebensräumen des Projektes zählen:
- Rohrweihe
- Rotbauchunke
- Wechselkröte
- Kreuzkröte
- Kammmolch
- Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- Stillgewässer
(Lebensraumtyp LRT 3130 Oligo- bis mesotrophe Stillgewässer, LRT 3150 Eutrophe Stillgewässer) - Heiden
(LRT 4010 Feuchte Heiden, LRT 4030 Trockene Heiden) - Binnendünen
(LRT 2330 Binnendünen mit offenen Grasflächen)
Es sollen in diesem Zusammenhang praxistaugliche Lösungen zum Erhalt und zur Entwicklung genannter Arten und Lebensräume erarbeitet werden. Während der Laufzeit des Modellprojektes ist auch die Umsetzung einzelner Maßnahmen geplant.
Die Mitarbeiter*innen der kooperierenden Naturschutzstationen führen ihre Tätigkeit als Beauftragte der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz durch und können sich als solche ausweisen. Sie sind daher auf Grund von § 65 BNatSchG und § 37 Abs. 2 SächsNatSchG ermächtigt, in der freien Landschaft liegende Grundstücke an Gewässern des Landkreises zu betreten und die auftragsgemäßen Erhebungen, naturschutzfachlichen Beobachtungen und Vermessungen und ähnliche Untersuchungen vorzunehmen. Eigentümer und Nutzungsberechtigte werden hiermit über diese Tätigkeiten informiert.
Im Einzelfall ist das Betreten umfriedeter Grundstücke erforderlich. Der jeweilige Eigentümer oder Nutzungsberechtigte wird rechtzeitig vorher kontaktiert.
Die Erfassung der Arten und Lebensräume erfolgen in enger Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Haben Sie Fragen zum Modellprojekt, dann gern per E-Mail:
Naturschutzbehoerde@kreis-gr.de
Informationen zu den kooperierenden Naturschutzstationen:
www.naturschutzzentrum-zittau.de