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Rücksendung bis 31. Juli erforderlich

Verpflichtende Mietspiegel-Umfrage

Zu Beginn des Monats erhielten einige Haushalte der Gemeinde Markersdorf Umfragebögen zur Erstellung eines Mietspiegels. Die Teilnahme ist gemäß Artikel 238 § 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) verpflichtend. Die ausgefüllten Umfragebögen müssen bis spätestens 31. Juli 2024 an die Gemeinde Markersdorf zurückgesandt oder zu den regulären Öffnungszeiten im Rathaus abgegeben werden.

Rücksendung bei fehlendem Mietverhältnis

Falls kein Mietverhältnis besteht und dennoch ein Umfragebogen empfangen wurde, ist dieser unausgefüllt an die Gemeinde zurückzusenden. Dies hilft der Verwaltung, die Daten korrekt zu erfassen und Missverständnisse zu vermeiden.

Kontaktmöglichkeiten bei Fragen

Für Fragen zur Umfrage stehen die Gemeindeverwaltung und ihre Ansprechpartner bereit. Kontakt kann per E-Mail an student1@gemeinde-markersdorf.de oder sekretariat@gemeinde-markersdorf.de aufgenommen werden.

Die Gemeindeverwaltung Markersdorf bedankt sich für die Mithilfe und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Markersdorf

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