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Planungsverband „Berzdorfer See“

Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Der Planungsverband „Berzdorfer See“ hat den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2025 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit sowie § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen.

Vom 29. Juli 2024 bis zum 6. August 2024 liegt der Entwurf in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, Raum 064, zur Einsichtnahme aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohner

Einwohner und Abgabenpflichtige haben bis zum 15. August 2024 die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 zu erheben. Diese Einwendungen sind bei der Stadtverwaltung Görlitz einzureichen. Zusätzlich zur physischen Einsichtnahme sind die Dokumente auch online unter den folgenden Links verfügbar:

Vollständige Bekanntmachungen

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