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Satzungen

Verfahrensvorschriften und Gebühren

Die amtliche Bekanntmachung der Satzungen der Gemeinde Markersdorf erfolgt jeweils in “Der Schöpsbote: Amtsblatt & Dorfzeitung”, die Wiedergabe auf markersdorf.de erfolgt nur redaktionell.

Satzungen werden von der Gemeinde zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen. Satzungen sind Gesetze im materiellen, nicht aber im formellen Sinn, da sie nicht von einem Bundes- oder Landesparlament, sondern vom Gemeinderat als Verwaltungsorgan erlassen werden. Zu unterscheiden sind anzeigepflichtige, vorlagepflichtige und genehmigungspflichtige Satzungen.

Satzungen entstehen dadurch, dass der Bürgermeister dem Gemeinderat einen Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorlegt, über den der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschließt. Anschließend fertigt der Bürgermeister die Satzung aus und macht sie öffentlich bekannt.

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