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Gilt ab 1. Januar 2023

Satzung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen und Räumlichkeiten

Der Rathaussaal, Feuerwehrhäuser, das Vereinshaus, ein Schloss und andere Räumlichkeiten mehr können gegen Gebühr genutzt werden
Der Rathaussaal, Feuerwehrhäuser, das Vereinshaus, ein Schloss und andere Räumlichkeiten mehr können gegen Gebühr genutzt werden

Archivbild: © BeierMedia.de

Gebührensatzung für die Nutzung der kommunalen Einrichtungen und Räumlichkeiten der Gemeinde Markersdorf vom 10.11.2022

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Der Gemeinderat der Gemeinde Harkersdorf hat in seiner Sitzung am 10. November 2022 die hier zum Download bereitgestellte Gebührensatzung beschlossen. Die Satzung gilt ab dem 1. Januar 2023.

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