Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 27.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 06 “Deutsch Ossig” beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde geändert. Am 11.12.2017 hat der Planungsverband Berzdorfer See in seiner Sitzung erneut den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan BS 06 “Deutsch Ossig” gefasst.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom
- 01.02.2018 – 09.03.2018
in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)
- Montag bis Donnerstag 06:30 – 19:00 Uhr
- Freitag 06:30 – 16:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:
Boden und Fläche:
- dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
- Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase
- Kompensation für die Bodenversiegelung durch Entsiegelungsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Vorhabens
nicht möglich
Wasser:
- keine Verschlechterung der Wasserqualität
- kein Hochwasserüberschwemmungsgebiet
- eine Überströmung des Arbeitsdammes bei einem HQ-100-Ereignis
- standortbezogene Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate punktuell möglich
- Versickerung des Niederschlagswassers angestrebt
Klima und Luft:
- aufgrund der beabsichtigten Versieglungserhöhung sowie der geplanten Gehölzanpflanzungen ist keine Veränderung der lokalklimatischen Bedingungen zu erwarten
Landschaftsbild:
- geringe Beeinträchtigung des bereits anthropogen beeinflussten Landschaftsbildes (Bergbaufolgelandschaft) durch die Errichtung baulicher Anlagen und Entfernung von Gehölzstrukturen
- Neuanpflanzungen sowie Erhalt landschaftsprägender Gehölzflächen als Kompensationsmaßnahme
- Gebäudesanierung
Schutzgebiete:
- nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG geschützte Biotope vorhanden (Sand- und Silikatmagerrasen, Streuobstwiesen, Weiden-Auengebüsch)
- unmittelbare Schutzgebiete sind nicht betroffen,
- Natura 2000-Gebiete
- SPA-Gebiet “Neißetal” – Entfernung ca. 100 m
- FFH-Gebiet “Neißegebiet” – Entfernung ca. 100 m
- Landschaftsschutzgebiet
- LSG “Görlitzer Neißeaue” – Entfernung ca. 100 m
- Natura 2000-Gebiete
Flora und Fauna:
- Überbauung/Beeinträchtigung von Biotoptypen, die gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG gesetzlich geschützt sind
- Wiederherstellung der Biotope innerhalb des Planungsgebietes
- keine Waldflächen gemäß SächsWaldG
- artenschutzrechtliche Gutachten zum Vorkommen von Vögeln
und Fledermäusen liegen vor - Beeinträchtigungen durch Überplanung von Habitaten (Quartier-/Habitatverluste nicht ausgeschlossen)
- Maßnahmen zum Erhalt/zur Neuanlage von Ersatzhabitaten
- Verringerung der Beeinträchtigung durch Festlegung von Bauzeiträumen sowie Schutzmaßnahmen
Mensch:
- geringe Beeinträchtigung durch erhöhten Pkw-Verkehr
- Verbesserung der Freizeit- und Erholungsangebote in der Umgebung
- schalltechnisches Gutachten liegt vor
Kulturelles Erbe und Sachgüter:
- viele unter Denkmalschutz stehende Gebäude
- keine negative Beeinträchtigung
- Sanierung bestehender Gebäudestrukturen
Das Plangebiet befindet sich am Berzdorfer See, im Süden der Stadt Görlitz. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Deutsch Ossig:
31/1*, 35/2*, 36/1*, 38/1*, 39*, 70/3*, 103*, 105/1, 105/3*, 106/2*, 107/7*, 108/5*, 108/6*, 115*, 118*, 119*, 120*, 121*, 122*, 123*, 125*, 126*, 127*, 128, 129, 130*, 131, 132, 133, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141/1, 141/3, 141/4, 141/5, 142, 143*, 144*, 145*, 146/2, 146/3*, 146/4, 147, 148, 149, 150/1, 150/2*, 151, 152, 153*, 280/1*, 280/2*, 282*, 283, 284*, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291*, 292, 293/1*, 363*, 364*, 365*, 366*, 367, 368, 369, 370/1*, 371/4*, 378/1*, 378/3* (* nur teilweise)
Flur 3, Flurstücke:
1/2, 17/1, alle teilweise,
Flur 4, Flurstück:
121/15 (teilweise)
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Görlitz, den 12.12.2017
Siegfried Deinege,
Verbandsvorsitzender Planungsverband Berzdorfer