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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes BS 06 “Deutsch Ossig”

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 27.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 06 “Deutsch Ossig” beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde geändert. Am 11.12.2017 hat der Planungsverband Berzdorfer See in seiner Sitzung erneut den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan BS 06 “Deutsch Ossig” gefasst.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom

  • 01.02.2018 – 09.03.2018

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

  • Montag bis Donnerstag 06:30 – 19:00 Uhr
  • Freitag 06:30 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:

Boden und Fläche:

  • dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
  • Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase
  • Kompensation für die Bodenversiegelung durch Entsiegelungsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Vorhabens
    nicht möglich

Wasser:

  • keine Verschlechterung der Wasserqualität
  • kein Hochwasserüberschwemmungsgebiet
  • eine Überströmung des Arbeitsdammes bei einem HQ-100-Ereignis
  • standortbezogene Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate punktuell möglich
  • Versickerung des Niederschlagswassers angestrebt

Klima und Luft:

  • aufgrund der beabsichtigten Versieglungserhöhung sowie der geplanten Gehölzanpflanzungen ist keine Veränderung der lokalklimatischen Bedingungen zu erwarten

Landschaftsbild:

  • geringe Beeinträchtigung des bereits anthropogen beeinflussten Landschaftsbildes (Bergbaufolgelandschaft) durch die Errichtung baulicher Anlagen und Entfernung von Gehölzstrukturen
  • Neuanpflanzungen sowie Erhalt landschaftsprägender Gehölzflächen als Kompensationsmaßnahme
  • Gebäudesanierung

Schutzgebiete:

  • nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG geschützte Biotope vorhanden (Sand- und Silikatmagerrasen, Streuobstwiesen, Weiden-Auengebüsch)
  • unmittelbare Schutzgebiete sind nicht betroffen,
    • Natura 2000-Gebiete
      • SPA-Gebiet “Neißetal” – Entfernung ca. 100 m
      • FFH-Gebiet “Neißegebiet” – Entfernung ca. 100 m
    • Landschaftsschutzgebiet
      • LSG “Görlitzer Neißeaue” – Entfernung ca. 100 m

Flora und Fauna:

  • Überbauung/Beeinträchtigung von Biotoptypen, die gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG gesetzlich geschützt sind
  • Wiederherstellung der Biotope innerhalb des Planungsgebietes
  • keine Waldflächen gemäß SächsWaldG
  • artenschutzrechtliche Gutachten zum Vorkommen von Vögeln
    und Fledermäusen liegen vor
  • Beeinträchtigungen durch Überplanung von Habitaten (Quartier-/Habitatverluste nicht ausgeschlossen)
  • Maßnahmen zum Erhalt/zur Neuanlage von Ersatzhabitaten
  • Verringerung der Beeinträchtigung durch Festlegung von Bauzeiträumen sowie Schutzmaßnahmen

Mensch:

  • geringe Beeinträchtigung durch erhöhten Pkw-Verkehr
  • Verbesserung der Freizeit- und Erholungsangebote in der Umgebung
  • schalltechnisches Gutachten liegt vor

Kulturelles Erbe und Sachgüter:

  • viele unter Denkmalschutz stehende Gebäude
  • keine negative Beeinträchtigung
  • Sanierung bestehender Gebäudestrukturen

Das Plangebiet befindet sich am Berzdorfer See, im Süden der Stadt Görlitz. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Deutsch Ossig: Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz; Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz; Planzeichnung: IBOS, Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaft und Umweltfragen, Ostsachsen GmbH; unmaßstäblich.

Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz; Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz; Planzeichnung: IBOS, Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaft und Umweltfragen, Ostsachsen GmbH; unmaßstäblich.
Flur 2, Flurstücke:
31/1*, 35/2*, 36/1*, 38/1*, 39*, 70/3*, 103*, 105/1, 105/3*, 106/2*, 107/7*, 108/5*, 108/6*, 115*, 118*, 119*, 120*, 121*, 122*, 123*, 125*, 126*, 127*, 128, 129, 130*, 131, 132, 133, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141/1, 141/3, 141/4, 141/5, 142, 143*, 144*, 145*, 146/2, 146/3*, 146/4, 147, 148, 149, 150/1, 150/2*, 151, 152, 153*, 280/1*, 280/2*, 282*, 283, 284*, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291*, 292, 293/1*, 363*, 364*, 365*, 366*, 367, 368, 369, 370/1*, 371/4*, 378/1*, 378/3* (* nur teilweise)

Flur 3, Flurstücke:
1/2, 17/1, alle teilweise,

Flur 4, Flurstück:
121/15 (teilweise)

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Görlitz, den 12.12.2017

Siegfried Deinege,
Verbandsvorsitzender Planungsverband Berzdorfer

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