Jährlich werden im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt.
Der Mikrozensus (“kleine Volkszählung”) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20.000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts, usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2018 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation der Haushalte und zur Nutzung des Internets.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann in maximal vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäuderegister des Zensus 2011.
Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Auskunft erteilt:
Ina Augustiniak
Tel.: 03578 33-2110
E-Mail: mikrozensus@statistik.sachsen.de