Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des ZVOR in ihrer Sitzung am 29.11.2016 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2017 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Wirtschaftsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben des ZVOR voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.598.888 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.553.458 €
Saldo aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf 45.430 €
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentl. Ergebn.
aus Vorjahren auf 0 €
Saldo aus ordentl. Ergebn. u. dem Betrag zur Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren auf 0 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 €
Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf 45.430 €
Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0 €
Gesamtergebnis auf 45.430 €
im Finanzhaushalt mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 1.756.520 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 2.045.201 €
Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf -288.681 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.000 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.000 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €
Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss der -fehlbetrag aus lfd. Verwaltungstätigkeit
und dem Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -288.681 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 400.000 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 157.632 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 242.368 €
Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf -46.313 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren
erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0 €.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf 200.000 €.
§ 5
Umlagen werden nicht erhoben.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Die Auslage des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 erfolgte vom 04.11.2016 bis 15.11.2016. Bis zum 28.11.2016 konnten von den Einwohnern Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden.
Die Bestätigung der Kommunalaufsicht erfolgte mit Datum vom
01.02.2017.
ausgefertigt am: 28.02.2017
gez. Knack
Verbandsvorsitzender
Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 wurde dem Landratsamt Görlitz mit Satzungsanzeige vom 01.12.2016 vorgelegt. Das Landratsamt erlässt mit Schreiben vom 01.02.2017 in Bezug auf die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach folgenden
Bescheid:
1. Der in § 2 der Haushaltsatzung 2017 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 400.000 Euro wird genehmigt.
2. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben.
Görlitz, den 01.02.2017
gez. Karl Ilg
Amtsleiter
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 76 Abs. 3 SächsGemO unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 in der Zeit vom 07.09.2017 bis 19.09.2017 während der Öffnungszeiten des Rathauses in 02894 Reichenbach, Görlitzer Straße 4, im Sekretariat des Bürgermeisters ausliegt.
Hinweise:
Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.