Anzeigen

Regional werben auf markersdorf.de! anzeigen@gemeinde-markersdorf.de

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Planungsverbandes “Berzdorfer See” für das Jahr 2017

Der nachstehende Text wurde am 01.11.2016 im Amtsblatt “Der Schöpsbote” bekanntgemacht.

Entsprechend § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, in Verbindung mit § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” in der Zeit von

Mo., dem 14.11.2016 bis Mi., dem 23.11.2016

im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, im Sekretariat des Bürgermeisters
zu folgenden Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Dienstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Donnerstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr

Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des 02. Dezember 2016 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2017 erheben.

Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender

Verknüpfungen Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Planungsverbandes “Berzdorfer See” für das Jahr 2017

Bekanntmachungenmehr aus diesem Themenbereich