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Auslegung

Bekanntmachung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2015

Entsprechend § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 19. August 1993 (Sächs-GVBl. S. 815, ber. S. 1103), rechtsbereinigt mit Stand vom 01. April 2014 i. V. m. § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 31.03.2003 (Sächs.GVBl. S. 55), rechtsbereinigt mit Stand vom 01. Januar 2014, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” in der Zeit von

Montag, dem 03. November 2014,
bis Dienstag, dem 11. November 2014,

im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, im Sekretariat des Bürgermeisters, zu folgenden Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:

Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Dienstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Donnerstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr

Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des 21. November 2014 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015 in o. g. Örtlichkeit erheben.

Görlitz, den 06.10.2014

Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender

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