Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.06.2015 das Wahlergebnis ermittelt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Schöpsboten Nr. 293 vom 1. Juli 2015.
I. Ergebnis der Wahl
1. Zahl der Wahlberechtigten 3.239
2. Zahl der Wähler 1.846
3. Zahl der ungültigen Stimmen 78
4. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 1.768
5.Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:
II. Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Görlitz, Kommunalamt, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz) erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes mindestens 33 Wahlberechtigte beitreten.
Markersdorf, den 01. Juli 2015
gez. Thomas Knack, Bürgermeister