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Verbrennen von Garten- und Pflanzenabfällen

Das Verbrennen von Garten- und Pflanzenabfällen auf dem eigenen Grundstück ist in Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen in der Zeit vom 01. April bis 30. April sowie vom 01. Oktober bis 30. Oktober beschränkt und darf nur werktags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr – höchstens 2 Stunden täglich – erfolgen.

Das Verbrennen ist in der Gemeindeverwaltung Markersdorf, Kirchstr. 3, 02829 Markersdorf, Tel. 035829/63025, anzumelden.

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