Bei der Beantragung von Personalausweisen, vorläufigen Personalausweisen, Reisepässen, vorläufigen Reisepässen sowie Kinderreisepässen ist die Gebühr für das Dokument bei der Antragstellung zu entrichten.
Wird die Gebühr nicht beglichen, kann die Weiterleitung des Antrages an die Bundesdruckerei nicht erfolgen.
Gleiches gilt bei der Beantragung von Auskünften für Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge.
Markersdorf, den 1. März 2007
gez. Knack, Bürgermeister