Anhörung der beteiligten Waldbesitzer und Betroffenen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) über die beabsichtigte Ausweisung von Reitwegen im Wald in der Gemeinde Markersdorf
Es ist beabsichtigt, im Landkreis NOL zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur über Reitrouten zu informieren.
Teile dieser Reitrouten erfordern die Ausweisung von Reitwegen im Wald gemäß § 12 Abs. 1 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. April 2005 (Sächs-GVBl. S. 121, 122) geändert worden ist. Dafür ist die Forstbehörde zuständig.
Der Staatsbetrieb Sachenforst, Forstbezirk Weißwasser, als zuständige Forstbehörde gibt bekannt, dass beabsichtigt ist, folgende Waldwege gemäß § 12 Abs. 1 SächsWaldG als Reitwege auszuweisen:
Nr. V16, Gemarkung Gersdorf, Flur 8, Flurstücke 43/1, 39/1 jeweils tlw.;
Gemarkung Paulsdorf, Flur 2, Flurstück 149/1 tlw.;
Nr. V 6, Gemarkung Markersdorf, Flur 9, Flurstücke 4, 5 jeweils tlw., 7
Die auszuweisenden Reitwege sollen Bestandteile der für die Gemeinde Markersdorf vorgesehenen Reitrouten sein.
Nr. V16,
Bezeichnung: Reitwege auf dem Friedersdorfer Berg,
Wegelänge in der Verwaltungsgemeinschaft gesamt 1.500 Meter,
davon auf nicht öffentlichen Waldwegen 1.300 Meter.
Nr. V6,
Bezeichnung: Reitweg in Kanonenbusch (Buchenlinie),
Wegelänge in der Verwaltungsgemeinschaft gesamt 1.400 Meter,
davon auf nicht öffentlichen Waldwegen 1.400 Meter.
Die kartenmäßige Darstellung der beabsichtigten Reitwegeausweisung im Wald können die beteiligten Waldbesitzer und Betroffenen beim
Forstbezirk Weißwasser, Außenstelle 02906 Niesky, Muskauer Str. 51,
im Zeitraum vom 12. November 2007 bis 11. Januar 2008,
Montag bis Donnerstag von 9 – 11 Uhr, 12 – 15 Uhr und Freitag von 9 – 11 Uhr einsehen.
Darüber hinaus sind persönliche Terminabsprachen möglich (Tel.: 03588 – 26 17 75).
Beteiligte Waldbesitzer und Betroffene können Einwendungen und Bedenken zur geplanten Reitwegeausweisung im Wald während des Zeitraumes der Auslegung vom 12. November 2007 bis einschließlich 11. Januar 2008 schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Weißwasser, August-Bebel-Str. 49, 02943 Weißwasser oder der Außenstelle in 02906 Niesky, Muskauer Str. 51, vorbringen.
Weißwasser, den 24.10.2007
Staatsbetrieb Sachsenforst
Forstbezirk Weißwasser
gez. Dr. Glowna,
Leiterin des Forstbezirkes Weißwasser