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Öffentliche Auslegung

Bakanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf hat in seiner Sitzung am 26.01.2012 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung zur Satzung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Friedersdorf zwischen den Ortslagen Friedersdorf und Schönau-Berzdorf beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung zur Satzung des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht, Schalltechnischem Gutachten sowie bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 09. Februar 2012 bis zum 10. März 2012

in der Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf während folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:

Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Markersdorf, den 23.01.2012

gez. Th. Knack
Bürgermeister

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