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NEU! – Hundesteuermarken

Liebe Hundehalter! Nun ist es wieder soweit – die große Tauschaktion der Steuermarke für Ihren Hund läuft an.

Zeitraum des Tausches: Oktober 2006 – 21. Dezember 2006
Ort: Rathaus – Zi.-Nr. 3 – Erdgeschoss
Kennung neue Marke: blau und tropfenförmig
Gültigkeit: 2007 – 2009

Achtung! Wie war das doch gleich?
Gemäß § 14 Abs.(1) gilt die Steuermarke als äußeres Zeichen der steuerlichen Anmeldung und muss für jeden gehaltenen Hund erworben werden.
(4) Im Amtsblatt wird den Hundehaltern Termin, Ort und Frist des Umtausches mitgeteilt. Unter Vorlage der alten Hundesteuermarke wird dem Steuerpflichtigen die neue Marke kostenlos ausgehändigt. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Umtausch innerhalb der vorgegebenen Frist vorzunehmen.
Kommt der Hundehalter dieser Verpflichtung nicht nach, so wird ihm nach Ablauf der Frist die neue Hundesteuermarke zugesandt und eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben.
(6) Bei Verlust der gültigen Steuermarke oder bei einer unbrauchbar gewordenen Marke, ist der Halter des Hundes verpflichtet, eine Ersatzmarke zu erwerben. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von 2,50 € erhoben. Die Verwaltungsgebühr von 2,50 € wird auch dann erhoben, wenn zum Zeitpunkt des Umtausches keine alte Hundesteuermarke vorgelegt werden kann.

Bitte denken Sie in jedem Fall daran, die Steuermarke Ihres kleinen und großen Hundelieblings in diesem Zeitraum zu tauschen. Sonst würden Sie ordnungswidrig handeln und wir haben alle Ärger und viel Papierkram. Zumal sich diverse Verwaltungsgebühren und Geldbußen vermeiden lassen.

Denken Sie daran – Ab 2007 ist eine blaue tropfenförmige Marke gültig!
gez. C. Lohmann
SB Finanzen / Steuern

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